{"id":7722,"date":"2020-03-18T23:14:37","date_gmt":"2020-03-18T22:14:37","guid":{"rendered":"http:\/\/rt-europaallee.org\/wordpress\/?page_id=7722"},"modified":"2020-07-10T17:24:04","modified_gmt":"2020-07-10T15:24:04","slug":"amtliches-erlasse-verfuegungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/informationen-zur-corona-krise\/amtliches-erlasse-verfuegungen-2\/amtliches-erlasse-verfuegungen\/","title":{"rendered":"1.1 Stadt G\u00f6ttingen"},"content":{"rendered":"<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html?pk_campaign=gesundheit&amp;pk_kwd=corona&amp;pk_source=Webseite&amp;pk_medium=online&amp;strytlpage=81\">https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html?pk_campaign=gesundheit&amp;pk_kwd=corona&amp;pk_source=Webseite&amp;pk_medium=online&amp;strytlpage=81<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<h2 class=\"title\">Neue Lockerungsstufe erreicht<\/h2>\n<h4><span class=\"timestamp\"><span class=\"group\"><span class=\"time timezone-adapt\" data-strytl-timezone-time=\"1594043340000\" data-strytl-timezone-format=\"H:i\">15:49<\/span><br \/>\n<span class=\"date timezone-adapt\" data-strytl-timezone-time=\"1594043340000\" data-strytl-timezone-format=\"d.m.Y\">06.07.2020<\/span><\/span><\/span><\/h4>\n<div class=\"text-content\">Die Landesregierung hat weitere Lockerungen zugelassen. Diese gelten ab dem heutigen Montag, 6. Juli 2020.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.landkreisgoettingen.de\/aktuelles\/corona-regeln-kompakt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Hier geht es zu den g\u00fcltigen Corona-Regeln.<\/a><\/div>\n<\/blockquote>\n<div class=\"text-content\"><b><a class=\"text\" tabindex=\"3\" title=\"Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen - Nr. 37\/2020 - Download\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/download\/1_1593433806\/AB_37_aus_2020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen &#8211; Nr. 37\/2020<\/a>\u00a0<\/b>vom 29. Juni 2020, g\u00fcltig bis 15.07.2020<\/div>\n<div class=\"text-content\"><\/div>\n<hr \/>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/rathaus\/bekanntmachungen\/amtsblatt\/amtsblatt-2020.html\">\u00a0https:\/\/www.goettingen.de\/rathaus\/bekanntmachungen\/amtsblatt\/amtsblatt-2020.html<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<h4><a class=\"text\" tabindex=\"1\" title=\"Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen - Nr. 23\/2020 - Download\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/download\/1_1589806127\/AB_23_aus_2020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><b>Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen &#8211; Nr. 23\/2020<\/b><\/a><\/h4>\n<p>vom 18. Mai 2020:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Aufhebung der Allgemeinverf\u00fcgung Mund-Nasen-Bedeckung<\/strong><\/li>\n<li><strong>\u00c4nderungsverf\u00fcgung der Allgemeinverf\u00fcgung Krankenh\u00e4user und Heime\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/land-setzt-angekuendigte-maskenpflicht-um-2020-04-24.html\">https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/land-setzt-angekuendigte-maskenpflicht-um-2020-04-24.html<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<div class=\"text artikeldatum bottom left\">24.04.2020<\/div>\n<div class=\"content-header \">\n<div class=\"content-title\">\n<h2 class=\"content-title\">Land setzt angek\u00fcndigte Maskenpflicht um<\/h2>\n<\/div>\n<div class=\"dots\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"content-text twocolumn \">\n<div class=\"magazinetext\">\n<div class=\"magazineshorttext\">\n<p>Das Land Niedersachsen hat am\u00a0Freitag, 24. April 2020, seine Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus vom 17. April erg\u00e4nzt. Im Wesentlichen setzt das Land die angek\u00fcndigte Maskenpflicht um. Sie gilt ab Montag, 27. April, zun\u00e4chst bis einschlie\u00dflich 06. Mai.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"magazinetext\">\n<p>Damit ist in Gesch\u00e4ften und Bussen sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Jede und jeder ist verpflichtet, selbst f\u00fcr die Ausstattung mit einer entsprechenden Maske zu sorgen! Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten auch Schals, T\u00fccher, Buffs, selbsthergestellte Stoffmasken und \u00c4hnliches. Die Landesverordnung ist im Nieders\u00e4chsischen Gesetzes und Verordnungsblatt\u00a0(siehe unten) ver\u00f6ffentlicht. Eine ausf\u00fchrliche \u00dcbersicht mit h\u00e4ufigen Fragen und Antworten zur Maskenpflicht <a class=\"intern\" title=\"findet sich hier\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/haeufige-fragen-und-antworten-zur-maskenpflicht-2020-04-24.html\">findet sich hier<\/a> .<\/p>\n<p>Das Gesundheitsamt f\u00fcr die Stadt und den Landkreis G\u00f6ttingen erg\u00e4nzt die Maskenpflicht in wesentlichen Punkten. So ist unter anderem in Krankenh\u00e4usern und Heimen, in Schulen (mit Ausnahme der Unterrichtsr\u00e4ume), in den Einrichtungen des Landkreises und der kreisangeh\u00f6rigen Gemeinden inklusive der Stadt G\u00f6ttingen sowie bei der Betreuung hilfsbed\u00fcrftiger Personen eine Bedeckung zu tragen. Die vollst\u00e4ndige Allgemeinverf\u00fcgung ist im <a class=\"extern\" title=\"Amtsblatt des Landkreises\" href=\"https:\/\/www.landkreisgoettingen.de\/amtsblatt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Amtsblatt des Landkreises\u00a0<\/a> Nr. 29 und im <a class=\"intern\" title=\"Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen Nr. 20\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/download\/1_1587737030\/AB_20_aus_2020_neu.pdf\">Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen Nr. 20<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Sie gilt wie die Landesverordnung ab Montag.<\/p>\n<p>In der aktualisierten Landesverordnung ist zudem der Schulstart ab kommenden Montag geregelt. Der Pr\u00e4senzunterricht beginnt zun\u00e4chst f\u00fcr die Abschlussklassen von Grund-, Haupt- und Realschulen und Gymnasien sowie zu den Pr\u00fcfungsvorbereitungen in der beruflichen Bildung.<\/p>\n<div class=\"cw-medium cw-download-item mediafile align-none cw-download-item mediafile\">\n<div class=\"media-link-text\">Nieders\u00e4chsischen Gesetzes und Verordnungsblatt, Nummer 11 (101 KB) <a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/medien\/1_1587746159\/nds_gvbl_2020_11_.pdf\">DOWNLOAD<\/a><\/div>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>B\u00fcrgertelefon &amp; Liveblog<\/h3>\n<p>F\u00fcr Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen gibt es <a class=\"intern\" title=\"ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/buergertelefon-zum-coronavirus-eingerichtet-2020-03-04.html\">ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus<\/a> .<\/p>\n<p>Unter Telefon 0551\/7075100 ist das B\u00fcrgertelefon t\u00e4glich, auch am Wochenende, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. <a class=\"intern\" title=\"Auch Hotlines f\u00fcr Gewerbetreibende und Unternehmen sind geschaltet\" href=\"http:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/buergertelefon-zum-coronavirus-eingerichtet-2020-03-04.html\">Auch Hotlines f\u00fcr Gewerbetreibende und Unternehmen sind geschaltet<\/a> .<\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>Zum Thema Coronavirus hat die Stadt zudem einen <a class=\"intern\" title=\"Liveblog \" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html\">Liveblog<\/a> gestartet.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/vorsichtige-und-schrittweise-lockerungen-ab-montag-den-20.-april-2020-04-17.html\">https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/vorsichtige-und-schrittweise-lockerungen-ab-montag-den-20.-april-2020-04-17.html<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<div class=\"content-header \">\n<div class=\"content-title\">\n<h2 class=\"content-title\">Coronavirus: Das gilt ab Montag, 20. April 2020<\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"content-text twocolumn \">\n<div class=\"magazinetext\">\n<div class=\"magazineshorttext\">\n<p><strong>Das nieders\u00e4chsische Ministerium f\u00fcr Soziales Gesundheit und Gleichstellung hat am Freitag die neue \u201eVerordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus\u201c vorgestellt. Mit der Verordnung werden einerseits bestehende Erlasse und Regelungen, die im Zuge der Bek\u00e4mpfung der Corona-Epidemie veranlasst wurden, zusammengefasst und zun\u00e4chst bis zum 6. Mai verl\u00e4ngert.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zum anderen setzt Niedersachsen die Vereinbarungen der Ministerpr\u00e4sidentinnen und Ministerpr\u00e4sidenten und der Bundeskanzlerin vom 15. April um und erm\u00f6glicht erste Lockerungen der Beschr\u00e4nkungen in einigen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Die Verordnung tritt am kommenden Montag, den 20. April, in Kraft.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"magazinetext\">\n<h3><span style=\"color: #339966;\">Was ist neu?<\/span><\/h3>\n<p><strong>Lockerungen f\u00fcr den Einzelhandel:<br \/>\n<\/strong>Unter Beachtung und strenger Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen d\u00fcrfen Gesch\u00e4fte mit bis zu 800 Quadratmetern tats\u00e4chlich genutzter Verkaufsfl\u00e4che ab Montag wieder \u00f6ffnen. Dazu z\u00e4hlen auch Verkaufsstellen in Einkaufscentern. Dort muss allerdings durch Kontrollen an den Haupteing\u00e4ngen der Center sichergestellt werden, dass es nicht zu Ansammlungen von Kundinnen und Kunden kommt. Entscheidend ist dabei, dass \u00fcberall der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.<br \/>\n<strong>R\u00fcckkehr in die Schulen f\u00fcr Abiturientinnen und Abiturienten und Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in Abschlussklassen:<br \/>\n<\/strong>Die Schulen werden ab dem 27. April zun\u00e4chst f\u00fcr Abschlussklassen wieder \u00f6ffnen, um den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlusspr\u00fcfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. F\u00fcr alle anderen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bleiben die Schulen zun\u00e4chst geschlossen. F\u00fcr sie ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Ab dem 20. April wird es noch keinen Pr\u00e4senzunterricht geben. In Absprache mit den Schulen werden die notwendigen Vorbereitungen getroffen, damit die Abschlussklassen der Jahrg\u00e4nge 9, 10 und 13 am 27.4.2020 ihren Schulbesuch unter Beachtung der hygienischen Voraussetzungen als erste wieder aufnehmen k\u00f6nnen.<\/span><br \/>\n<strong>Ausweitung der Notbetreuung in Krippe, Kita, Hort und Schule:<br \/>\n<\/strong>F\u00fcr die Kitas, Krippen, Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung. Die Betreuungskapazit\u00e4ten werden ausgeweitet: \u201eDie Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem \u00f6ffentlichem Interesse t\u00e4tig ist. Ausgenommen ist auch die Betreuung in besonderen H\u00e4rtef\u00e4llen wie drohender K\u00fcndigung oder erheblichem Verdienstausfall.\u201c Es soll auch sichergestellt werden, dass Kinder aus schwierigen sozialen Verh\u00e4ltnissen die Notbetreuung nutzen k\u00f6nnen. Diese Regelungen gelten f\u00fcr die Geltungsdauer der Verordnung auch f\u00fcr die Schuljahrg\u00e4nge eins bis acht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Die Stadtverwaltung weist zur Klarstellung darauf hin, dass entgegen der Formulierungen im Verordnungstext eine Notbetreuung in Kitas nicht bereits am 20.4. bereitgestellt werden kann. Eltern, die eine solche Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten, sich ab Montag bei den Tr\u00e4gern ihrer Kindertagesst\u00e4tten anzumelden. Im Laufe der Woche wird es schnellstm\u00f6glichst anhand der gemeldeten Bedarfe eine Organisation der Notbetreuung und eine entsprechende Aufnahmeentscheidung geben, die sich nach wie vor auch an den geltenden Regelungen zur vorgeschriebenen Gruppengr\u00f6\u00dfe von Krippen, Kindergartengruppen und Horten bemisst.<\/span><br \/>\n<strong>Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeheimen:<br \/>\n<\/strong>Grunds\u00e4tzlich bleiben Besuche von Angeh\u00f6rigen in Alten- und Pflegeheimen untersagt. Sie k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig aber von den Gesundheits\u00e4mtern vor Ort unter Auflagen zugelassen werden. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die Leitung der Einrichtung auf der Grundlage eines Hygienekonzepts nachweist, dass ein gesch\u00fctzter Kontakt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sichergestellt ist.<br \/>\n<strong>Mittelfristiges Verbot von Gro\u00dfveranstaltungen:<br \/>\n<\/strong><span style=\"color: #ff0000;\">Alle \u00f6ffentlichen Veranstaltungen bleiben nach der neuen Verordnung weiterhin verboten &#8211; also auch solche mit weniger als 1.000 Teilnehmenden.<\/span> Es ist davon auszugehen, dass dieses Verbot \u00f6ffentlicher Veranstaltungen auch \u00fcber den 6. Mai hinaus fort gelten wird. Veranstaltungen und Zusammenk\u00fcnfte sind unter Infektionsschutzaspekten besonders gef\u00e4hrlich.<br \/>\nF\u00fcr Gro\u00dfveranstaltungen wird sichergestellt, dass diese mindestens bis zum 31. August verboten bleiben. Gro\u00dfveranstaltungen sind nach \u00a7 1 Abs. 6 der Verordnung alle Veranstaltungen, Zusammenk\u00fcnfte und \u00e4hnliche Ansammlungen von Menschen mit 1.000 und mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuh\u00f6renden. Ausgenommen sind lediglich Sitzungen der kommunalen Vertretungen und Gremien sowie des Landtages und seiner Aussch\u00fcsse und Gremien.<\/p>\n<p><strong>Bibliotheken <\/strong>k\u00f6nnen wieder \u00f6ffnen. Die Stadtbibliothek G\u00f6ttingen bleibt aber zun\u00e4chst noch geschlossen. \u00dcber eine Wieder\u00f6ffnung wird zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt entschieden.<\/p>\n<p><strong>Friseurbetriebe <\/strong>m\u00fcssen weiterhin bis zum 6. Mai 2020 geschlossen bleiben.<br \/>\n<span style=\"color: #339966;\"><strong>Was bleibt bestehen?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Nach wie vor gilt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angeh\u00f6rigen des eigenen Hausstandes geh\u00f6ren, auf ein absolut n\u00f6tiges Minimum zu reduzieren. Auf diese Weise konnte die Zahl der Neuinfektionen in einer gemeinsamen Anstrengung der ganzen Gesellschaft in den letzten Wochen stark reduziert werden. Die Einhaltung dieses Grundsatzes hat die nun vorgestellten, vorsichtigen Lockerungen \u00fcberhaupt erst m\u00f6glich gemacht.<\/p>\n<p>Nach wie vor erfordert das Infektionsgeschehen gro\u00dfe Wachsamkeit, Disziplin und Solidarit\u00e4t der Menschen in Niedersachsen. Vor diesem Hintergrund bleiben weite Teile der Einschr\u00e4nkungen des \u00f6ffentlichen Lebens auch \u00fcber den kommenden Montag hinaus bestehen. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise das generelle Verbot von \u00f6ffentlichen Veranstaltungen (mit Ausnahme von Trauungen und Beerdigungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu zehn Personen), die Kontaktbeschr\u00e4nkungen im \u00f6ffentlichen Raum auf Angeh\u00f6rige desselben Hausstandes oder eine weitere Person und die strengen Quarant\u00e4neregeln f\u00fcr Einreisende aus dem Ausland.<\/p>\n<p><a class=\"extern\" title=\"Die Verordnung ist auf der Webseite der Landesregierung als Download verf\u00fcgbar.\" href=\"https:\/\/www.niedersachsen.de\/download\/154319\/Niedersaechsisches_Gesetz-_und_Verordnungsblatt_10_2020_vom_17.04.2020_mit_der_Niedersaechsischen_Verordnung_zum_Schutz_vor_Neuinfektionen_mit_dem_Corona-Virus_ab_Seite_74_.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Die Verordnung ist auf der Webseite der Landesregierung als Download verf\u00fcgbar.\u00a0<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h4>https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/neue-allgemeinverfuegungen-des-gesundheitsamtes-2020-04-16.html<\/h4>\n<blockquote>\n<div class=\"text artikeldatum bottom left\">16.04.2020<\/div>\n<div class=\"content-header \">\n<div class=\"content-title\">\n<h2 class=\"content-title\">Neue Allgemeinverf\u00fcgungen des Gesundheitsamtes<\/h2>\n<\/div>\n<h4 class=\"dots\">An diesem Donnerstag hat das Gesundheitsamt f\u00fcr die Stadt und den Landkreis G\u00f6ttingen zwei Allgemeinverf\u00fcgungen erlassen.<\/h4>\n<\/div>\n<div class=\"content-text twocolumn \">\n<div class=\"magazinetext\">\n<p>Zum einen werden die kontaktreduzierenden Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Krankenh\u00e4user, Heime und Pflegeeinrichtungen ausgeweitet; insbesondere werden Betreiber von Krankenh\u00e4usern verpflichtet, Entlassungen von Patientinnen und Patienten in Heime mit der jeweiligen Heimaufsicht abzustimmen.<\/p>\n<p>Zum anderen wird die <a class=\"intern\" title=\"Allgemeinverf\u00fcgung\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/notfall-erlass-das-aendert-sich-ab-sofort-2020-03-17.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Allgemeinverf\u00fcgung<\/a> in Bezug auf Gro\u00dfveranstaltungen in geschlossenen R\u00e4umen aufgehoben; die Regelungen entfallen aber nicht, sondern werden durch landesweite Vorgaben, konkret die Verordnung zur Beschr\u00e4nkung sozialer Kontakte vom 7. April 2020, ersetzt. Die Allgemeinverf\u00fcgungen sind im <a class=\"intern\" title=\"Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen Nr. 17 \" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/download\/1_1587049677\/AB_17_aus_2020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen Nr. 17<\/a> und im <a class=\"extern\" title=\"Amtsblatt des Landkreises Nr. 25\" href=\"https:\/\/www.landkreisgoettingen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Amtsblatt des Landkreises Nr. 25\u00a0<\/a> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<h3>B\u00fcrgertelefon &amp; Liveblog<\/h3>\n<p>F\u00fcr Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen gibt es <a class=\"intern\" title=\"ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/buergertelefon-zum-coronavirus-eingerichtet-2020-03-04.html\">ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus<\/a> . Unter Telefon 0551\/7075100 ist das B\u00fcrgertelefon t\u00e4glich, auch am Wochenende, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.<\/p>\n<p><a class=\"intern\" title=\"Auch Hotlines f\u00fcr Gewerbetreibende und Unternehmen sind geschaltet\" href=\"http:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/buergertelefon-zum-coronavirus-eingerichtet-2020-03-04.html\">Auch Hotlines f\u00fcr Gewerbetreibende und Unternehmen sind geschaltet<\/a> . Zum Thema Coronavirus hat die Stadt zudem einen <a class=\"intern\" title=\"Liveblog \" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html\">Liveblog<\/a> gestartet.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h4>Eingestellt am 05.04.2020:<\/h4>\n<h4>Die Verordnung des Landes wird in diesem Punkt \u00fcberarbeitet:<\/h4>\n<blockquote><p>Besuche von Dritten im eigenen Zuhause sind untersagt (<a href=\"https:\/\/www.ms.niedersachsen.de\/startseite\/service_kontakt\/presseinformationen\/korrektur-der-gestern-veroffentlichten-verordnung-zur-beschrankung-sozialer-kontakte-187210.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">das Land hat angek\u00fcndigt, diesen Punkt zu \u00fcberarbeiten<\/a>).<\/p><\/blockquote>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/weitere-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-2020-04-04.html\">Bekanntmachung der Stadt G\u00f6ttingen<\/a>:<\/h4>\n<blockquote>\n<div class=\"text artikeldatum bottom left\">04.04.2020<\/div>\n<div class=\"magazinetitle\">Rechtsverordnung des Landes<\/div>\n<div class=\"content-header \">\n<div class=\"content-title\">\n<h1 class=\"content-title\">Weitere Einschr\u00e4nkungen des \u00f6ffentlichen Lebens<\/h1>\n<\/div>\n<div class=\"dots\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"content-text twocolumn \">\n<div class=\"magazinetext\">\n<div class=\"magazineshorttext\">\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.niedersachsen.de\/download\/153755\/Auszug_aus_dem_Niedersaechsischen_Gesetz_und_Verordnungsblatt_7_2020_vom_03.04.2020.pdf\">Verordnung \u00fcber die Beschr\u00e4nkung sozialer Kontakte zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie des Landes Niedersachsen<\/a> fasst die bislang geltenden Regeln zusammen und erg\u00e4nzt diese. Das macht die entsprechenden Allgemeinverf\u00fcgungen von Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen \u00fcberfl\u00fcssig; sie werden daher aufgehoben.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"magazinetext\">\n<p>Ab sofort bis einschlie\u00dflich 19. April 2020 gelten unter anderem diese erg\u00e4nzenden, vom Land Niedersachsen aufgestellte Regelungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Besuche von Dritten im eigenen Zuhause sind untersagt.<\/li>\n<li>Bau- und Gartenm\u00e4rkte sowie Blumenl\u00e4den d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Das gilt nicht f\u00fcr Blumenverkaufsst\u00e4nde auf Wochenm\u00e4rkten.\u00a0Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen gewahrt wird.<\/li>\n<li>Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben, d\u00fcrfen f\u00fcr 14 Tage nach der R\u00fcckkehr Kindertageseinrichtungen, Krankenh\u00e4user und \u00e4hnliche Einrichtungen nicht betreten.<\/li>\n<li>Dienstleistungen der Physiotherapie, Ergotherapie oder der Osteopathie, sind untersagt, es sei denn, die Behandlung ist \u00e4rztlich veranlasst und unaufschiebbar.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/keine-elternbeitraege-fuer-kinder-in-notbetreuung-2020-04-03.html\">Bekanntmachung der Stadt G\u00f6ttingen:<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<div class=\"text artikeldatum bottom left\">03.04.2020<\/div>\n<div class=\"content-header \">\n<div class=\"content-title\">\n<h3 class=\"content-title\">Keine Elternbeitr\u00e4ge f\u00fcr Kinder in Notbetreuung<\/h3>\n<\/div>\n<div class=\"dots\">\u00a0F\u00fcr den Monat April 2020 wird die Stadt G\u00f6ttingen keine Elternbeitr\u00e4ge f\u00fcr den Besuch der st\u00e4dtischen Kitas erheben. Auch wird darauf verzichtet, dass die Erziehungsberechtigten, die die derzeit organisierte Notbetreuung in den st\u00e4dtischen Einrichtungen f\u00fcr ihre Kinder in Anspruch genommen haben bzw. weiterhin nehmen, daf\u00fcr ein Entgelt entrichten.<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"content-text twocolumn \">\n<div class=\"magazinetext\">\n<p>Grund ist, dass bislang weniger als zehn Prozent der betreuten Krippenkinder bisher die Notbetreuung genutzt haben. F\u00fcr eine gerechte Abrechnung h\u00e4tte au\u00dferdem die t\u00e4gliche Nutzung der Notbetreuung ermittelt und berechnet werden m\u00fcssen. Es hat sich aber gezeigt, dass die Zahl der t\u00e4glich betreuten Kinder stark variiert. Die Notbetreuung wird also nicht \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, sondern nur bei tats\u00e4chlichem Bedarf in Anspruch genommen worden ist.<\/p>\n<h4>B\u00fcrgertelefon &amp; Liveblog<\/h4>\n<p>F\u00fcr Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen gibt es <a class=\"intern\" title=\"ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/buergertelefon-zum-coronavirus-eingerichtet-2020-03-04.html\">ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>. Unter Telefon 0551\/7075100 ist das B\u00fcrgertelefon t\u00e4glich, auch am Wochenende, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. <a class=\"intern\" title=\"Auch Hotlines f\u00fcr Gewerbetreibende und Unternehmen sind geschaltet\" href=\"http:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/buergertelefon-zum-coronavirus-eingerichtet-2020-03-04.html\">Auch Hotlines f\u00fcr Gewerbetreibende und Unternehmen sind geschaltet<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>. Zum Thema Coronavirus hat die Stadt zudem einen <a class=\"intern\" title=\"Liveblog \" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html\">Liveblog<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>gestartet.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/land-schraenkt-oeffentliches-leben-in-stadt-und-landkreis-goettingen-weiter-ein-2020-03-22.html\">https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/land-schraenkt-oeffentliches-leben-in-stadt-und-landkreis-goettingen-weiter-ein-2020-03-22.html<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<div class=\"text artikeldatum bottom left\">22.03.2020 | ge\u00e4ndert am 23.03.2020<\/div>\n<div class=\"magazinetitle\">Coronavirus<\/div>\n<div class=\"content-header \">\n<div class=\"content-title\">\n<h3 class=\"content-title\">Land schr\u00e4nkt \u00f6ffentliches Leben weiter ein<\/h3>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"content-text twocolumn \">\n<div class=\"magazinetext\">\n<div class=\"magazineshorttext\">\n<p>Mit einer Allgemeinverf\u00fcgung schr\u00e4nkt das Land Niedersachsen das \u00f6ffentliche Leben landesweit weiter ein. Dies geschieht zum verst\u00e4rkten Schutz der Bev\u00f6lkerung vor dem Coronavirus; au\u00dferdem soll die Dynamik der Ausbreitung des Virus\u2018 damit verz\u00f6gert werden. Die Verf\u00fcgung gilt ab Montag, 23. M\u00e4rz 2020, 00.00 Uhr, auch f\u00fcr die Stadt sowie den Landkreis G\u00f6ttingen und endet voraussichtlich mit Ablauf des 18. April 2020.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"magazinetext\">\n<div class=\"text-container special-container success-container\">\n<p>Hinweis: Eine \u00dcbersicht mit allen aktuellen\u00a0Verf\u00fcgungen und Ma\u00dfnahmen der Stadt <strong><a class=\"intern\" title=\"findet sich auf der \u00dcbersichtsseite zu den Notfall-Erlassen\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/notfall-erlass-das-aendert-sich-ab-sofort-2020-03-17.html\">findet sich auf der \u00dcbersichtsseite zu den Notfall-Erlassen<\/a><\/strong><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>.<\/p>\n<\/div>\n<p>Im Wesentlichen umfasst die neue Verf\u00fcgung diese Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li>Kontakte zu anderen Menschen au\u00dferhalb der Angeh\u00f6rigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut n\u00f6tiges Minimum zu reduzieren.<\/li>\n<li>Bei Kontakten au\u00dferhalb der Wohnung gelten zwingend diese Bedingungen:\n<ul>\n<li>In der \u00d6ffentlichkeit ist wo immer m\u00f6glich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht f\u00fcr Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Gruppenbildungen, Picknicks und andere \u00f6ffentliche Verhaltensweisen sind untersagt.<\/li>\n<li>Einzelne Personen d\u00fcrfen sich im \u00f6ffentlichen Raum aufhalten. Zusammenk\u00fcnfte und Ansammlungen im \u00f6ffentlichen Raum sind auf h\u00f6chstens zwei Personen beschr\u00e4nkt; ausgenommen davon sind Angeh\u00f6rige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Zul\u00e4ssig sind weiterhin notwendige T\u00e4tigkeiten und Verrichtungen. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise:\n<ul>\n<li>k\u00f6rperliche und sportliche Aktivit\u00e4ten im Freien<\/li>\n<li>berufliche T\u00e4tigkeiten<\/li>\n<li>ambulante oder station\u00e4re medizinische und veterin\u00e4rmedizinische Leistungen und der Besuch von beispielsweise Psycho- oder Physiotherapeut*innen, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist<\/li>\n<li>der Besuch von Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit der Besuch nicht gesondert eingeschr\u00e4nkt ist, sowie von Apotheken, Sanit\u00e4tsh\u00e4usern, Optikern, H\u00f6rger\u00e4teakustikern und Drogerien<\/li>\n<li>der Einkauf von Lebensmitteln, G\u00fctern und Dienstleistungen des t\u00e4glichen Bedarfs aus diesen Betrieben und Einrichtungen:\n<ul>\n<li>Lebensmittelhandel<\/li>\n<li>Wochenm\u00e4rkte (nur Lebensmittel d\u00fcrfen verkauft werden)<\/li>\n<li>Getr\u00e4nkem\u00e4rkte<\/li>\n<li>Abhol- und Lieferdienste<\/li>\n<li>Gro\u00dfhandel<\/li>\n<li>Tierbedarfshandel<\/li>\n<li>Brief- und Versandhandel<\/li>\n<li>Post, Banken, Sparkassen und Geldautomaten<\/li>\n<li>Tankstellen, Kfz- oder Fahrradwerkst\u00e4tten<\/li>\n<li>Reinigungen<\/li>\n<li>Zeitungsverkauf<\/li>\n<li>Waschsalons<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>der Besuch von Lebenspartner*innen, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschr\u00e4nkungen (au\u00dferhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im privaten Bereich<\/li>\n<li>die Betreuung hilfebed\u00fcrftiger Personen und Minderj\u00e4hriger<\/li>\n<li>Sterbebegleitung und die Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis<\/li>\n<li>seelsorgerische Betreuung in Einzelgespr\u00e4chen<\/li>\n<li>die Begleitung und Abholung von Kindern im Rahmen einer Notbetreuung von Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen, soweit der Besuch dieser Einrichtungen nicht gesondert eingeschr\u00e4nkt ist<\/li>\n<li>der Besuch von Beh\u00f6rden, Gerichten und anderen Einrichtungen, die \u00f6ffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Restaurants d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich einen Au\u00dferHaus-Verkauf anbieten. Zwischen den Kund*innen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Auf 10 Quadratmetern Fl\u00e4che darf sich maximal eine Person aufhalten.<\/li>\n<li>Untersagt sind insbesondere\n<ul>\n<li>Fris\u00f6re<\/li>\n<li>Tattoo-Studios<\/li>\n<li>Nagelstudios<\/li>\n<li>Kosmetikstudios<\/li>\n<li>Physiotherapeut*innen (au\u00dfer in nicht aufschiebbaren F\u00e4llen)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Baum\u00e4rkte d\u00fcrfen nur an gewerbliche Kund*innen verkaufen. Eine Abgabe von Waren an nichtgewerbliche Kund*innen ist untersagt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/notfall-erlass-wird-umgesetzt-2020-03-17.html\">https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/notfall-erlass-wird-umgesetzt-2020-03-17.html<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<h4>\u00a017.03.2020 | ge\u00e4ndert am 20.03.2020<\/h4>\n<div class=\"content-header \">\n<div class=\"content-title\">\n<h1 class=\"content-title\">Notfall-Erlass wird umgesetzt (Aktualisierung)<\/h1>\n<\/div>\n<div class=\"dots\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"content-text twocolumn \">\n<div class=\"magazinetext\">\n<div class=\"magazineshorttext\">\n<p>Mit den am 17. M\u00e4rz 2020 erstellten Allgemeinverf\u00fcgungen setzt das Gesundheitsamt f\u00fcr die Stadt und den Landkreis G\u00f6ttingen weitere Ma\u00dfnahmen um, zu denen das Land Niedersachsen per Erlass aufgefordert hatte. Dies betrifft Verf\u00fcgungen zu Gesundheitseinrichtungen und zu sozialen Kontakten.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"magazinetext\">\n<p>Die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Menschen in Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen ist auf 19 gestiegen. In der Stadt G\u00f6ttingen sind damit 8 F\u00e4lle dokumentiert, im Landkreis 11. Eine Person ist schwerer erkrankt und wird station\u00e4r behandelt.<\/p>\n<p>Um die Kurve der Infektionen m\u00f6glichst flach zu halten, wurden bereits umfangreiche Ma\u00dfnahmen wie Schulschlie\u00dfungen und Veranstaltungsverbote eingeleitet. Oberstes Ziel bleibt dabei, besonders gef\u00e4hrdete Personengruppen wie \u00e4ltere oder chronisch kranke Menschen vor einer Infektion zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit am 17. M\u00e4rz 2020 erstellten Allgemeinverf\u00fcgungen setzt das Gesundheitsamt f\u00fcr die Stadt und den Landkreis G\u00f6ttingen weitere Ma\u00dfnahmen um, zu denen das Land Niedersachsen per Erlass aufgefordert hatte. Die Allgemeinverf\u00fcgungen sind im <a class=\"intern\" title=\"Amtsblatt Nr. 8\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/download\/1_1584468203\/AB_8_aus_2020.pdf\">Amtsblatt Nr. 8<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>der Stadt G\u00f6ttingen\u00a0und im Amtsblatt Nr. 13 des Landkreises G\u00f6ttingen ver\u00f6ffentlicht, treten sofort in Kraft und gelten mit den nachstehenden Ma\u00dfgaben zun\u00e4chst bis Sonnabend, 18. April 2020:<\/p>\n<h3>F\u00fcr den Publikumsverkehr werden geschlossen:<\/h3>\n<ul>\n<li>Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Theater, Opern, Konzerth\u00e4user, Museen, Bibliotheken und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks<\/li>\n<li>Anbieter von Freizeitaktivit\u00e4ten (drinnen und drau\u00dfen), Spezialm\u00e4rkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Prostitutionsst\u00e4tten, Bordelle und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Der Sportbetrieb auf und in allen \u00f6ffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spa\u00dfb\u00e4der, Fitnessstudios, Saunen und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Alle Spielpl\u00e4tze einschlie\u00dflich Indoor-Spielpl\u00e4tze<\/li>\n<li>Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels; dazu z\u00e4hlen beispielsweise auch Eisdielen<\/li>\n<li>Outlet-Center<\/li>\n<li>Verkaufsstellen in Einkaufscentern<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ausdr\u00fccklich ausgenommen von der Schlie\u00dfung sind:<\/h3>\n<ul>\n<li>Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenm\u00e4rkte, Abhol- und Lieferdienste, Getr\u00e4nkem\u00e4rkte<\/li>\n<li>Apotheken, Sanit\u00e4tsh\u00e4user, Drogerien<\/li>\n<li>Tankstellen<\/li>\n<li>Banken und Sparkassen, Poststellen<\/li>\n<li>Fris\u00f6re, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf<\/li>\n<li>Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsm\u00e4rkte, der Gro\u00dfhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich<\/li>\n<li>Dienstleister*innen und Handwerker*innen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verboten werden<\/h3>\n<ul>\n<li>Zusammenk\u00fcnfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen \u00f6ffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im au\u00dferschulischen Bereich sowie Reisebusreisen<\/li>\n<li>Zusammenk\u00fcnfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenk\u00fcnfte anderer Glaubensgemeinschaften einschlie\u00dflich der Zusammenk\u00fcnfte in Gemeindezentren<\/li>\n<li>alle \u00f6ffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugeh\u00f6rigen Aussch\u00fcsse und Gremien<\/li>\n<li>alle Ansammlungen im Freien mit mehr als zehn Personen<\/li>\n<li>alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nicht unter den Veranstaltungsbegriff f\u00e4llt die Teilnahme am \u00f6ffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsst\u00e4tte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Restaurants, Caf\u00e9s und Mensen (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>Restaurants, Caf\u00e9s und Mensen m\u00fcssen ab sofort f\u00fcr G\u00e4ste geschlossen bleiben. Eine entsprechende Weisung des Nieders\u00e4chsischen Gesundheitsministeriums vom 20. M\u00e4rz 2020, die die bereits bestehenden Notfall-Erlasse erg\u00e4nzt, haben Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen umgesetzt. Die daf\u00fcr notwendigen Allgemeinverf\u00fcgungen sind im <a class=\"intern\" title=\"Amtsblatt Nr. 10 der Stadt G\u00f6ttingen\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/download\/1_1584721970\/AB_10_aus_2020.pdf\">Amtsblatt Nr. 10 der Stadt G\u00f6ttingen<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>sowie im <a class=\"extern\" title=\"Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises\" href=\"https:\/\/www.landkreisgoettingen.de\/index.php?lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises\u00a0<\/a> ver\u00f6ffentlicht.Konkret geht es darum, das Restaurants, Caf\u00e9s, die Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und \u00e4hnliche Einrichtungen f\u00fcr G\u00e4ste zu schlie\u00dfen sind. Dabei gelten Ausnahmen: Diese Betriebe d\u00fcrfen Speisen und Getr\u00e4nke au\u00dfer Haus verkaufen, wenn die Bestellung telefonisch oder elektronisch erfolgt. Gleiches gilt f\u00fcr gastronomische Lieferdienste. Der Verzehr von Speisen und Getr\u00e4nken in der Einrichtung und im Umkreis von 50 Metern herum ist dabei untersagt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Hotels (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>\u00dcbernachtungsangebote in Hotels, Pensionen, auf Campingpl\u00e4tzen und Wohnmobilstellpl\u00e4tzen, von privaten und gewerblichen Vermieter*innen in Ferienwohnungen und Ferienzimmern, von \u00dcbernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten d\u00fcrfen nicht f\u00fcr touristische Zwecke bereitgestellt werden. Dies gilt auch f\u00fcr Kureinrichtungen und pr\u00e4ventive Reha-Einrichtungen.<br \/>\nAnschlussheilbehandlungen im Sinne des F\u00fcnften Buchs des Sozialgesetzbuchs sind davon ausgenommen.<br \/>\nPersonen, die bereits in einer Unterkunft untergekommen sind, m\u00fcssen diese m\u00f6glichst bis zum 19. M\u00e4rz 2020, sp\u00e4testens aber bis zum 25. M\u00e4rz 2020 verlassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Tattoo-, Piercing-, Kosmetik- und Nagelstudios (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>F\u00fcr den Publikumsverkehr sind ab sofort Tattoo-, Piercing-, Kosmetik- und Nagelstudios zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sonntags\u00f6ffnungen von Verkaufsstellen (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>Die Verkaufsstellen, die vom Schlie\u00dfungsverbot ausgenommen wurden, d\u00fcrfen auch sonntags f\u00fcr den Verkauf ge\u00f6ffnet werden. Grunds\u00e4tzlich haben diese Verkaufsstellen folgende Regeln zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei Warteschlagen vor oder in den Gesch\u00e4ften (beispielsweise vor Kassen oder in bestimmten Abteilungen) muss ein Abstand zwischen den Wartenden von 1,5 Metern sichergestellt werden.<\/li>\n<li>Hygienehinweise sind am Eingang anzubringen. F\u00fcr Einmaltaschent\u00fccher sind geeignete Beh\u00e4lter mit Schwingdeckel zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/li>\n<li>Es d\u00fcrfen nur so viele Kund*innen den Laden betreten, dass ein Abstand untereinander von 1,5 Metern gew\u00e4hrleistet werden kann. Gegebenenfalls d\u00fcrfen Kund*innen nur in Abst\u00e4nden die Gesch\u00e4fte betreten.<\/li>\n<li>Es wird empfohlen, auf die Verwendung von Einkaufswagen und -k\u00f6rben zugunsten von Einmalbeh\u00e4ltern oder mitgebrachten Beh\u00e4ltnissen zu verzichten. Andernfalls m\u00fcssen die Grifffl\u00e4chen von Wagen und K\u00f6rben nach jeder Nutzung mit einem handels\u00fcblichen Reinigungsmittel sorgf\u00e4ltig gereinigt werden.<\/li>\n<li>Eine kontaktlose Bezahlung ist zu bevorzugen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Personenbef\u00f6rderung<\/h3>\n<p>Taxi- und andere Personenbef\u00f6rderungsbetriebe d\u00fcrfen nur betrieben werden, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>vor Fahrtantritt die Fahrg\u00e4ste befragt werden, ob sie selbst mit dem Covid-19 Erreger infiziert sind oder direkten Kontakt zu Personen mit Covid-19 Erreger hatten,<\/li>\n<li>ob sie Reiser\u00fcckkehrer*in aus einem vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebiet sind oder ob respirative Symptome, wie Fieber und Erkrankungen der Atemwege vorhanden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind die Kontaktdaten der jeweiligen Fahrg\u00e4ste abzufragen und dar\u00fcber hinaus Fahrtzeiten zu dokumentieren und aufzubewahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Tagesf\u00f6rderst\u00e4tten und Werkst\u00e4tten f\u00fcr Menschen mit Behinderung (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>Tagesf\u00f6rderst\u00e4tten, Werkst\u00e4tten f\u00fcr Menschen mit Behinderung und vergleichbare ambulante und teilstation\u00e4re Angebote der Eingliederungshilfe d\u00fcrfen von den dort besch\u00e4ftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen nicht betreten werden, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>sie sich in einer betreuten Unterkunft befinden (z.B. Wohnheim oder andere besondere Wohnformen)<\/li>\n<li>sie bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und ihre Betreuung sichergestellt ist oder<\/li>\n<li>sie alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen k\u00f6nnen oder eine Betreuung erhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die tags\u00fcber betreut werden m\u00fcssen und diese Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. F\u00fcr diesen Personenkreis ist eine Notbetreuung sicherzustellen. Das Verbot gilt au\u00dferdem nicht f\u00fcr Betriebsbereiche von Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen, die im Zusammenhang mit medizinischen und\/oder pflegerelevanten Produkten, Leistungen oder Unterst\u00fctzungsarbeiten erbringen oder durchf\u00fchren, wie zum Beispiel W\u00e4schereien. Es gilt auch nicht f\u00fcr solche Betriebsbereiche von Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen, die medizinische und\/oder pflegerelevante Einrichtungen mit Speisen versorgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Krankenh\u00e4user und andere Pflege- bzw. Gesundheitseinrichtungen<\/h3>\n<p>Alle Krankenh\u00e4user, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen haben Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die das Einschleppen des Coronavirus\u2018 in die Einrichtung erschweren und Patientinnen, Patienten sowie das Personal vor einer Erkrankung an Covid-19 sch\u00fctzen:<\/p>\n<ul>\n<li>Insbesondere sind Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen.<\/li>\n<li>Ausgenommen von diesen Besuchs- und Betretungsverboten sind Besuche von werdenden Eltern bzw. von Eltern von Neugeborenen, von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und Besuche enger Angeh\u00f6riger von Palliativpatient*innen.<\/li>\n<li>Wenn medizinisch oder ethisch-sozial vertretbar, sind Besuche bei erwachsenen Patient*innen zeitlich zu beschr\u00e4nken. Ausnahmen k\u00f6nnen zudem im Einzelfall f\u00fcr Seelsorger*innen oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensma\u00dfregeln zugelassen werden.<\/li>\n<li>Kantinen, Cafeterien oder andere der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4ngliche Einrichtungen f\u00fcr Patient*innen und Besucher*innen sind zu schlie\u00dfen.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche \u00f6ffentliche Veranstaltungen wie Vortr\u00e4ge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr Heime f\u00fcr \u00e4ltere Menschen, f\u00fcr pflegebed\u00fcrftige Menschen oder f\u00fcr Menschen mit Behinderungen. Ausgenommen von diesen Besuchs- und Betretungsverboten sind hier Besuche nahestehender Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern. Ausnahmen k\u00f6nnen zudem im Einzelfall f\u00fcr Seelsorger*innen oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensma\u00dfregeln zugelassen werden. Die behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sowie die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt. Die in der Allgemeinverf\u00fcgung der Stadt G\u00f6ttingen vom 12. M\u00e4rz 2020 bez\u00fcglich des Umgangs mit Reiser\u00fcckkehrer*innen aus Risikogebieten getroffenen Weisungen gelten weiterhin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege (\u00a7 2 Abs. 7 NuWG) \u00fcber unterst\u00fctzende Wohnformen im Gebiet der Stadt G\u00f6ttingen und des Landkreises G\u00f6ttingen wird untersagt. Ausgenommen davon ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Ma\u00df zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, \u00e4ltere Menschen, pflegebed\u00fcrftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, deren Familienangeh\u00f6rige, die \u00fcblicherweise die Pflege wahrnehmen, in sogenannten kritischen Infrastrukturen t\u00e4tig sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere folgende Berufsgruppen:<\/p>\n<ul>\n<li>Besch\u00e4ftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftige zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftige im Vollzugsbereich einschlie\u00dflich Justizvollzug, Ma\u00dfregelvollzug und vergleichbare Bereiche.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausgenommen von dieser Untersagung ist auch die Betreuung in besonderen H\u00e4rtef\u00e4llen (etwa drohende K\u00fcndigung, erheblicher Verdienstausfall).<\/p>\n<p>Es wird empfohlen, das durch eine Schlie\u00dfung der Tagespflegeeinrichtungen freie Personal f\u00fcr die Versorgungssicherstellung sowohl im station\u00e4ren als auch ambulanten Bereich einzusetzen, auch tr\u00e4ger\u00fcbergreifend bei entsprechenden Personalengp\u00e4ssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine \u00dcbersicht der Nofall-Erlasse im Zusammenhang mit dem Coronavirus\u00a0<a class=\"intern\" title=\"findet sich hier.\" href=\"http:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/notfall-erlass-das-aendert-sich-ab-sofort-2020-03-17.html\">findet sich hier.<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>B\u00fcrgertelefon &amp; Liveblog<\/h3>\n<p>F\u00fcr Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen gibt es <a class=\"intern\" title=\"ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/buergertelefon-zum-coronavirus-eingerichtet-2020-03-04.html\">ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>. Unter Telefon 0551\/7075100 ist das B\u00fcrgertelefon t\u00e4glich, auch am Wochenende, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Zum Thema Coronavirus hat die Stadt zudem einen <a class=\"intern\" title=\"Liveblog \" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html\">Liveblog<\/a> gestartet.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/notfall-erlass-wird-umgesetzt-2020-03-17.html?fbclid=IwAR2SVlhTfv119kC76qdNAs4DdlBQqL0i-b6ICzccSxzn4E2-HWu6zBZLxaE\">https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/notfall-erlass-wird-umgesetzt-2020-03-17.html?fbclid=IwAR2SVlhTfv119kC76qdNAs4DdlBQqL0i-b6ICzccSxzn4E2-HWu6zBZLxaE<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<div class=\"text artikeldatum bottom left\">17.03.2020 | ge\u00e4ndert am 18.03.2020<\/div>\n<div class=\"content-header \">\n<div class=\"content-title\">\n<h1 class=\"content-title\">Notfall-Erlass wird umgesetzt (Aktualisierung)<\/h1>\n<\/div>\n<div class=\"dots\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"content-text twocolumn \">\n<div class=\"magazinetext\">\n<div class=\"magazineshorttext\">\n<p>Mit den am 17. M\u00e4rz 2020 erstellten Allgemeinverf\u00fcgungen setzt das Gesundheitsamt f\u00fcr die Stadt und den Landkreis G\u00f6ttingen weitere Ma\u00dfnahmen um, zu denen das Land Niedersachsen per Erlass aufgefordert hatte. Dies betrifft Verf\u00fcgungen zu Gesundheitseinrichtungen und zu sozialen Kontakten.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"magazinetext\">\n<p>Die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Menschen in Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen ist auf 19 gestiegen. In der Stadt G\u00f6ttingen sind damit 8 F\u00e4lle dokumentiert, im Landkreis 11. Eine Person ist schwerer erkrankt und wird station\u00e4r behandelt.<\/p>\n<p>Um die Kurve der Infektionen m\u00f6glichst flach zu halten, wurden bereits umfangreiche Ma\u00dfnahmen wie Schulschlie\u00dfungen und Veranstaltungsverbote eingeleitet. Oberstes Ziel bleibt dabei, besonders gef\u00e4hrdete Personengruppen wie \u00e4ltere oder chronisch kranke Menschen vor einer Infektion zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit am 17. M\u00e4rz 2020 erstellten Allgemeinverf\u00fcgungen setzt das Gesundheitsamt f\u00fcr die Stadt und den Landkreis G\u00f6ttingen weitere Ma\u00dfnahmen um, zu denen das Land Niedersachsen per Erlass aufgefordert hatte. Die Allgemeinverf\u00fcgungen sind im <a class=\"intern\" title=\"Amtsblatt Nr. 8\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/download\/1_1584468203\/AB_8_aus_2020.pdf\">Amtsblatt Nr. 8<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>der Stadt G\u00f6ttingen\u00a0und im Amtsblatt Nr. 13 des Landkreises G\u00f6ttingen ver\u00f6ffentlicht, treten sofort in Kraft und gelten mit den nachstehenden Ma\u00dfgaben zun\u00e4chst bis Sonnabend, 18. April 2020:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>F\u00fcr den Publikumsverkehr werden geschlossen:<\/h3>\n<ul>\n<li>Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Theater, Opern, Konzerth\u00e4user, Museen, Bibliotheken und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks<\/li>\n<li>Anbieter von Freizeitaktivit\u00e4ten (drinnen und drau\u00dfen), Spezialm\u00e4rkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Prostitutionsst\u00e4tten, Bordelle und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Der Sportbetrieb auf und in allen \u00f6ffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spa\u00dfb\u00e4der, Fitnessstudios, Saunen und \u00e4hnliche Einrichtungen<\/li>\n<li>Alle Spielpl\u00e4tze einschlie\u00dflich Indoor-Spielpl\u00e4tze<\/li>\n<li>Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels; dazu z\u00e4hlen beispielsweise auch Eisdielen<\/li>\n<li>Outlet-Center<\/li>\n<li>Verkaufsstellen in Einkaufscentern<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ausdr\u00fccklich ausgenommen von der Schlie\u00dfung sind:<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenm\u00e4rkte, Abhol- und Lieferdienste, Getr\u00e4nkem\u00e4rkte<\/li>\n<li>Apotheken, Sanit\u00e4tsh\u00e4user, Drogerien<\/li>\n<li>Tankstellen<\/li>\n<li>Banken und Sparkassen, Poststellen<\/li>\n<li>Fris\u00f6re, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf<\/li>\n<li>Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsm\u00e4rkte, der Gro\u00dfhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich<\/li>\n<li>Dienstleister*innen und Handwerker*innen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verboten werden<\/h3>\n<ul>\n<li>Zusammenk\u00fcnfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen \u00f6ffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im au\u00dferschulischen Bereich sowie Reisebusreisen<\/li>\n<li>Zusammenk\u00fcnfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenk\u00fcnfte anderer Glaubensgemeinschaften einschlie\u00dflich der Zusammenk\u00fcnfte in Gemeindezentren<\/li>\n<li>alle \u00f6ffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugeh\u00f6rigen Aussch\u00fcsse und Gremien<\/li>\n<li>alle Ansammlungen im Freien mit mehr als zehn Personen<\/li>\n<li>alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nicht unter den Veranstaltungsbegriff f\u00e4llt die Teilnahme am \u00f6ffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsst\u00e4tte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Gastst\u00e4tten<\/h3>\n<p>Gastst\u00e4tten im Sinne des Gastst\u00e4ttengesetzes sind zu schlie\u00dfen. Davon ausgenommen sind Speiselokale, Caf\u00e9s und Betriebe, in denen \u00fcberwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, Personalrestaurants, Kantinen sowie Speiselokale im Beherbergungsgewerbe (wie beispielsweise Hotelrestaurants).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Speiselokale und Betriebe k\u00f6nnen unter folgenden Auflagen ge\u00f6ffnet bleiben:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Der Sicherheitsabstand zwischen den Tischen muss 1,5 Meter betragen<\/li>\n<li>Am Eingang sind Hygienehinweise nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts anzubringen<\/li>\n<li>Es sind namentliche Besucherlisten zu f\u00fchren mit Uhrzeit und Dauer des Aufenthalts<\/li>\n<li>Das Personal soll mit Hygieneschutz arbeiten<\/li>\n<li>Der Abstand zwischen Nutzer*innen und Personal soll m\u00f6glichst gro\u00df gehalten werden<\/li>\n<li>Der Zahlungsverkehr soll m\u00f6glichst bargeldlos erfolgen<\/li>\n<li>Ge\u00f6ffnet werden darf fr\u00fchestens ab 6.00 Uhr, die Schlie\u00dfung muss sp\u00e4testens bis 18.00 Uhr erfolgen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Hotels (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>\u00dcbernachtungsangebote in Hotels, Pensionen, auf Campingpl\u00e4tzen und Wohnmobilstellpl\u00e4tzen, von privaten und gewerblichen Vermieter*innen in Ferienwohnungen und Ferienzimmern, von \u00dcbernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten d\u00fcrfen nicht f\u00fcr touristische Zwecke bereitgestellt werden. Dies gilt auch f\u00fcr Kureinrichtungen und pr\u00e4ventive Reha-Einrichtungen.<br \/>\nAnschlussheilbehandlungen im Sinne des F\u00fcnften Buchs des Sozialgesetzbuchs sind davon ausgenommen.<br \/>\nPersonen, die bereits in einer Unterkunft untergekommen sind, m\u00fcssen diese m\u00f6glichst bis zum 19. M\u00e4rz 2020, sp\u00e4testens aber bis zum 25. M\u00e4rz 2020 verlassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Restaurants und Mensen (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>F\u00fcr Restaurants, Speisegastst\u00e4tten und Mensen gilt: Sie d\u00fcrfen f\u00fcr den Publikumsverkehr nur ge\u00f6ffnet werden, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus, etwa durch Reglementierung der Besucherzahl und durch Hygienema\u00dfnahmen und -hinweise, minimiert wird. Sie d\u00fcrfen daher nur unter der Voraussetzung ge\u00f6ffnet werden, dass die Pl\u00e4tze f\u00fcr die G\u00e4ste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gew\u00e4hrleistet ist und die G\u00e4ste verschiedener Tische mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Die \u00d6ffnungszeiten sind auf fr\u00fchestens 06.00 Uhr bis sp\u00e4testens 18.00 Uhr beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Tattoo-, Piercing-, Kosmetik- und Nagelstudios (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>F\u00fcr den Publikumsverkehr sind ab sofort Tattoo-, Piercing-, Kosmetik- und Nagelstudios zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sonntags\u00f6ffnungen von Verkaufsstellen (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>Die Verkaufsstellen, die vom Schlie\u00dfungsverbot ausgenommen wurden, d\u00fcrfen auch sonntags f\u00fcr den Verkauf ge\u00f6ffnet werden. Grunds\u00e4tzlich haben diese Verkaufsstellen folgende Regeln zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei Warteschlagen vor oder in den Gesch\u00e4ften (beispielsweise vor Kassen oder in bestimmten Abteilungen) muss ein Abstand zwischen den Wartenden von 1,5 Metern sichergestellt werden.<\/li>\n<li>Hygienehinweise sind am Eingang anzubringen. F\u00fcr Einmaltaschent\u00fccher sind geeignete Beh\u00e4lter mit Schwingdeckel zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/li>\n<li>Es d\u00fcrfen nur so viele Kund*innen den Laden betreten, dass ein Abstand untereinander von 1,5 Metern gew\u00e4hrleistet werden kann. Gegebenenfalls d\u00fcrfen Kund*innen nur in Abst\u00e4nden die Gesch\u00e4fte betreten.<\/li>\n<li>Es wird empfohlen, auf die Verwendung von Einkaufswagen und -k\u00f6rben zugunsten von Einmalbeh\u00e4ltern oder mitgebrachten Beh\u00e4ltnissen zu verzichten. Andernfalls m\u00fcssen die Grifffl\u00e4chen von Wagen und K\u00f6rben nach jeder Nutzung mit einem handels\u00fcblichen Reinigungsmittel sorgf\u00e4ltig gereinigt werden.<\/li>\n<li>Eine kontaktlose Bezahlung ist zu bevorzugen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Personenbef\u00f6rderung<\/h3>\n<p>Taxi- und andere Personenbef\u00f6rderungsbetriebe d\u00fcrfen nur betrieben werden, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>vor Fahrtantritt die Fahrg\u00e4ste befragt werden, ob sie selbst mit dem Covid-19 Erreger infiziert sind oder direkten Kontakt zu Personen mit Covid-19 Erreger hatten,<\/li>\n<li>ob sie Reiser\u00fcckkehrer*in aus einem vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebiet sind oder ob respirative Symptome, wie Fieber und Erkrankungen der Atemwege vorhanden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind die Kontaktdaten der jeweiligen Fahrg\u00e4ste abzufragen und dar\u00fcber hinaus Fahrtzeiten zu dokumentieren und aufzubewahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Tagesf\u00f6rderst\u00e4tten und Werkst\u00e4tten f\u00fcr Menschen mit Behinderung (Aktualisierung)<\/h3>\n<p>Tagesf\u00f6rderst\u00e4tten, Werkst\u00e4tten f\u00fcr Menschen mit Behinderung und vergleichbare ambulante und teilstation\u00e4re Angebote der Eingliederungshilfe d\u00fcrfen von den dort besch\u00e4ftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen nicht betreten werden, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>sie sich in einer betreuten Unterkunft befinden (z.B. Wohnheim oder andere besondere Wohnformen)<\/li>\n<li>sie bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und ihre Betreuung sichergestellt ist oder<\/li>\n<li>sie alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen k\u00f6nnen oder eine Betreuung erhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die tags\u00fcber betreut werden m\u00fcssen und diese Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. F\u00fcr diesen Personenkreis ist eine Notbetreuung sicherzustellen. Das Verbot gilt au\u00dferdem nicht f\u00fcr Betriebsbereiche von Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen, die im Zusammenhang mit medizinischen und\/oder pflegerelevanten Produkten, Leistungen oder Unterst\u00fctzungsarbeiten erbringen oder durchf\u00fchren, wie zum Beispiel W\u00e4schereien. Es gilt auch nicht f\u00fcr solche Betriebsbereiche von Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen, die medizinische und\/oder pflegerelevante Einrichtungen mit Speisen versorgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Krankenh\u00e4user und andere Pflege- bzw. Gesundheitseinrichtungen<\/h3>\n<p>Alle Krankenh\u00e4user, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen haben Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die das Einschleppen des Coronavirus\u2018 in die Einrichtung erschweren und Patientinnen, Patienten sowie das Personal vor einer Erkrankung an Covid-19 sch\u00fctzen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Insbesondere sind Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen.<\/li>\n<li>Ausgenommen von diesen Besuchs- und Betretungsverboten sind Besuche von werdenden Eltern bzw. von Eltern von Neugeborenen, von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und Besuche enger Angeh\u00f6riger von Palliativpatient*innen.<\/li>\n<li>Wenn medizinisch oder ethisch-sozial vertretbar, sind Besuche bei erwachsenen Patient*innen zeitlich zu beschr\u00e4nken. Ausnahmen k\u00f6nnen zudem im Einzelfall f\u00fcr Seelsorger*innen oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensma\u00dfregeln zugelassen werden.<\/li>\n<li>Kantinen, Cafeterien oder andere der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4ngliche Einrichtungen f\u00fcr Patient*innen und Besucher*innen sind zu schlie\u00dfen.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche \u00f6ffentliche Veranstaltungen wie Vortr\u00e4ge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr Heime f\u00fcr \u00e4ltere Menschen, f\u00fcr pflegebed\u00fcrftige Menschen oder f\u00fcr Menschen mit Behinderungen. Ausgenommen von diesen Besuchs- und Betretungsverboten sind hier Besuche nahestehender Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern. Ausnahmen k\u00f6nnen zudem im Einzelfall f\u00fcr Seelsorger*innen oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensma\u00dfregeln zugelassen werden. Die behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sowie die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt. Die in der Allgemeinverf\u00fcgung der Stadt G\u00f6ttingen vom 12. M\u00e4rz 2020 bez\u00fcglich des Umgangs mit Reiser\u00fcckkehrer*innen aus Risikogebieten getroffenen Weisungen gelten weiterhin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege (\u00a7 2 Abs. 7 NuWG) \u00fcber unterst\u00fctzende Wohnformen im Gebiet der Stadt G\u00f6ttingen und des Landkreises G\u00f6ttingen wird untersagt. Ausgenommen davon ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Ma\u00df zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, \u00e4ltere Menschen, pflegebed\u00fcrftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, deren Familienangeh\u00f6rige, die \u00fcblicherweise die Pflege wahrnehmen, in sogenannten kritischen Infrastrukturen t\u00e4tig sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere folgende Berufsgruppen:<\/p>\n<ul>\n<li>Besch\u00e4ftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftige zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftige im Vollzugsbereich einschlie\u00dflich Justizvollzug, Ma\u00dfregelvollzug und vergleichbare Bereiche.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausgenommen von dieser Untersagung ist auch die Betreuung in besonderen H\u00e4rtef\u00e4llen (etwa drohende K\u00fcndigung, erheblicher Verdienstausfall).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es wird empfohlen, das durch eine Schlie\u00dfung der Tagespflegeeinrichtungen freie Personal f\u00fcr die Versorgungssicherstellung sowohl im station\u00e4ren als auch ambulanten Bereich einzusetzen, auch tr\u00e4ger\u00fcbergreifend bei entsprechenden Personalengp\u00e4ssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine \u00dcbersicht der Nofall-Erlasse im Zusammenhang mit dem Coronavirus\u00a0<a class=\"intern\" title=\"findet sich hier.\" href=\"http:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/notfall-erlass-das-aendert-sich-ab-sofort-2020-03-17.html\">findet sich hier.<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>B\u00fcrgertelefon &amp; Liveblog<\/h3>\n<p>F\u00fcr Stadt und Landkreis G\u00f6ttingen gibt es <a class=\"intern\" title=\"ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/buergertelefon-zum-coronavirus-eingerichtet-2020-03-04.html\">ein B\u00fcrgertelefon f\u00fcr allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>. Unter Telefon 0551\/7075100 ist das B\u00fcrgertelefon t\u00e4glich, auch am Wochenende, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Zum Thema Coronavirus hat die Stadt zudem einen <a class=\"intern\" title=\"Liveblog \" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html\">Liveblog<\/a><\/p>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<p>gestartet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"cw-accordion-1\" class=\"cw-accordion ui-accordion ui-widget ui-helper-reset\">\n<h3 id=\"ui-id-1\" class=\"accordion-title ui-accordion-header ui-state-default ui-corner-all ui-accordion-icons\" tabindex=\"0\">Die Stadtverwaltung auf Messenger-Services<\/h3>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Anregungen oder Meinungen zu dieser Mitteilung k\u00f6nnen Sie direkt an <a class=\"mail\" title=\"IhreMeinung@goettingen.de\" href=\"mailto:IhreMeinung@goettingen.de\">IhreMeinung@goettingen.de<\/a> senden. Wir leiten Ihre Nachricht an den zust\u00e4ndigen Fachdienst weiter. <\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"content-title-dots\">Aktualisierung<\/h3>\n<ul>\n<li>18.03.2020: Der Artikel wurde mit den Inhalten aus <a class=\"intern\" title=\"Amtblatt Nr. 9\" href=\"https:\/\/www.goettingen.de\/pics\/download\/1_1584552811\/AB_9_aus_2020.pdf\">Amtblatt Nr. 9<\/a>\n<div class=\"internerlinkouter\"><\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h4>erweitert. Die neuen oder ge\u00e4nderten Abs\u00e4tze wurden mit dem Wort &#8222;Aktualisierung&#8220; kenntlich gemacht.<\/h4>\n<\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>https:\/\/www.goettingen.de\/aktuelles\/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html?pk_campaign=gesundheit&amp;pk_kwd=corona&amp;pk_source=Webseite&amp;pk_medium=online&amp;strytlpage=81 Neue Lockerungsstufe erreicht 15:49 06.07.2020 Die Landesregierung hat weitere Lockerungen zugelassen. Diese gelten ab dem heutigen Montag, 6. Juli 2020.\u00a0Hier geht es zu den g\u00fcltigen Corona-Regeln. Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen &#8211; Nr. 37\/2020\u00a0vom 29. Juni 2020, g\u00fcltig bis 15.07.2020 \u00a0https:\/\/www.goettingen.de\/rathaus\/bekanntmachungen\/amtsblatt\/amtsblatt-2020.html Amtsblatt der Stadt G\u00f6ttingen &#8211; Nr. 23\/2020 vom 18. Mai 2020: Aufhebung der Allgemeinverf\u00fcgung &#8230; <a title=\"1.1 Stadt G\u00f6ttingen\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/informationen-zur-corona-krise\/amtliches-erlasse-verfuegungen-2\/amtliches-erlasse-verfuegungen\/\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber 1.1 Stadt G\u00f6ttingen\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":7729,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_mc_calendar":[],"footnotes":""},"class_list":["post-7722","page","type-page","status-publish"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7722","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7722"}],"version-history":[{"count":27,"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7722\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8576,"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7722\/revisions\/8576"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7729"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7722"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}