{"id":11622,"date":"2021-12-10T22:59:52","date_gmt":"2021-12-10T21:59:52","guid":{"rendered":"http:\/\/rt-europaallee.org\/wordpress\/?p=11622"},"modified":"2021-12-10T23:00:45","modified_gmt":"2021-12-10T22:00:45","slug":"pressemitteilung-niedersaechsische-staatskanzlei-corona-vorschriften-auch-fuer-weihnachten-und-neujahr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/2021\/12\/pressemitteilung-niedersaechsische-staatskanzlei-corona-vorschriften-auch-fuer-weihnachten-und-neujahr\/","title":{"rendered":"Pressemitteilung Nieders\u00e4chsische Staatskanzlei: Corona- Vorschriften, auch f\u00fcr Weihnachten und Neujahr"},"content":{"rendered":"<p>(Quelle: <a href=\"https:\/\/www.stk.niedersachsen.de\/startseite\/presseinformationen\/ausblick-auf-weihnachten-und-neujahr-206840.html\">https:\/\/www.stk.niedersachsen.de\/startseite\/presseinformationen\/ausblick-auf-weihnachten-und-neujahr-206840.html<\/a>)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<div class=\"section group\">\n<div class=\"col span4of4 naviadd\">\n<h2><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.stk.niedersachsen.de\/assets\/image\/143016\" alt=\"Nieders\u00e4chsische Staatskanzlei\" border=\"0\" \/><\/h2>\n<h2>Ausblick auf Weihnachten und Neujahr<\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"content wrap4of4\">\n<div class=\"group main span3of4\">\n<div class=\"group section noline span3of4 ftext\">\n<div id=\"articleContent_206840\" class=\"articleContent\">\n<div class=\"group section noline span3of4\">\n<p>Die Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz hat in der letzten Woche f\u00fcr ganz Deutschland den Schutz gegen die teilweise stark ansteigenden Coronainfektionen und gegen die drohende \u00dcberlastung des Gesundheitssystems einvernehmlich deutlich verst\u00e4rkt. Wesentliche Schutzma\u00dfnahmen wurden vorverlagert und ausgeweitet. 2G wurde bundesweit ausgeweitet, auch auf den Einzelhandel. Ungeimpfte sollen \u00fcberall im Land in ihren Kontaktm\u00f6glichkeiten stark eingegrenzt werden. All das soll auch in Niedersachsen gelten.<\/p>\n<p class=\"c1\"><a name=\"_Hlk90038568\"><\/a>Hinzu kommt, dass nach j\u00fcngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen die Geschwindigkeit der Reproduktion der Omikron-Variante gegen\u00fcber der bisher vorherrschenden Delta-Variante deutlich erh\u00f6ht sein soll und Omikron die Immunantwort bei Geimpften und Genesenen mindestens teilweise umgehen k\u00f6nnte. Eine zweifache Impfung sch\u00fctzt vermutlich immer noch gegen eine schwere Erkrankung. Eine dritte Impfung (Booster) nach sechs Monaten erh\u00f6ht die Immunantwort im Falle einer Infektion und bietet daher einen noch besseren Schutz. Derzeit wird versucht, die Impfstoffe an die neue Variante anzupassen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Schwere der Krankheitsverl\u00e4ufe bei Infektionen mit der Omikron-Variante gibt es derzeit noch keine eindeutige Studienlage. Sollten die Infektionszahlen aber durch eine Verbreitung der Variante stark ansteigen, w\u00fcrde das mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit auch zu einer h\u00f6heren Belastung der Krankenh\u00e4user und insbesondere der Besch\u00e4ftigten auf den Intensivstationen f\u00fchren, die schon heute am Rande des Leistbaren arbeiten.<\/p>\n<p>Ministerpr\u00e4sident Stephan Weil: \u201eWir k\u00f6nnen leider dem Virus nicht die Regeln vorgeben, nach denen es sich entwickelt. Wir erleben, dass sich das Virus als sehr hartn\u00e4ckiger und wandelbarer Gegner erweist, auf den wir uns alle immer wieder neu einstellen m\u00fcssen. Es gilt also, in den n\u00e4chsten Tagen und Wochen besonders vorsichtig zu sein, starke Kontaktbeschr\u00e4nkungen insbesondere f\u00fcr ungeimpfte Menschen sind notwendig. Wir befinden uns in einem neuen Wettlauf: wir m\u00fcssen versuchen, eine Omikron-Welle so lange wie irgend m\u00f6glich hinauszuschieben, um insbesondere die Boosterimpfungen voranzutreiben. Wir m\u00fcssen unbedingt verhindern, dass Delta und Omikron unser Gesundheitssystem \u00fcber die Belastungsgrenze hinaus strapazieren.\u201c<\/p>\n<p>Die nieders\u00e4chsische Corona-Verordnung wird deshalb \u2013 unabh\u00e4ngig von den bereits angek\u00fcndigten inhaltlichen Ver\u00e4nderungen \u2013 in dreierlei Hinsicht angepasst:<\/p>\n<p>1. 2G im Einzelhandel (mit medizinischer Maske!) sowie die Kontaktbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) sollen <b>zuk\u00fcnftig auch in der Warnstufe 1<\/b> greifen.<\/p>\n<p>2. Ferner soll die <b>R\u00fcckkehr aus einer h\u00f6heren Warnstufe in die n\u00e4chstniedrige Warnstufe modifiziert<\/b> werden: Hierbei soll in Zukunft nicht mehr nur auf das Absenken des Hospitalisierungswertes als Leitindikator abgestellt werden, sondern es muss mindestens ein weiterer Wert in den Bereich der n\u00e4chstniedrigen Warnstufe absinken. Das entspricht dann den Regelungen zum Aufstieg in eine n\u00e4chsth\u00f6here Warnstufe. Diese Erg\u00e4nzung wird dazu f\u00fchren, dass die aktuellen Regeln in Warnstufe zwei l\u00e4nger Bestand haben werden.<\/p>\n<p>3. Schlie\u00dflich werden die Weichen gestellt f\u00fcr eine etwa <b>zweieinhalbw\u00f6chige Weihnachts- und Neujahrsruhe<\/b>. Vom 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 sollen in Niedersachsen die in einem Punkt f\u00fcr diese Zeitspanne noch einmal versch\u00e4rften Regelungen der Warnstufe 3 gelten.<\/p>\n<p>Das bedeutet,<\/p>\n<p>\u00b7 dass <b>f\u00fcr Ungeimpfte strenge Kontaktbeschr\u00e4nkungen<\/b> auf einen Haushalt plus zwei Personen gelten. Kinder unter 14 Jahre z\u00e4hlen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter m\u00f6glich.<\/p>\n<p>\u00b7 Au\u00dferdem sind in dieser Zeit <b>private Zusammenk\u00fcnfte von geimpften und genesenen Personen nur noch bis 25 Personen<\/b> im Innenbereich <b>und bis 50 Personen im Au\u00dfenbereich<\/b> zul\u00e4ssig. Dies ist eine Versch\u00e4rfung im Vergleich zur normalen Warnstufe 3. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet.<\/p>\n<p>\u00b7 <b>Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen<\/b> sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022 sowohl drinnen als auch drau\u00dfen nur noch zul\u00e4ssig, wenn all<b>e Teilnehmenden geimpft oder genesen und zus\u00e4tzlich getestet<\/b> sind (Ausnahmen von der Testverpflichtung siehe unten).<\/p>\n<p>\u00b7 <b>Tanzveranstaltungen<\/b> sind generell in Warnstufe 3 und in Hotspots <b>verboten<\/b> (also auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022), ebenso <b>Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.<\/b><\/p>\n<p>\u00b7 <b>Weihnachtsm\u00e4rkte<\/b> m\u00fcssen in dieser Zeit <b>schlie\u00dfen<\/b>, ebenso alle <b>Clubs und Diskotheken<\/b>. Auch dies gilt zuk\u00fcnftig generell in Warnstufe 3 und in Hotspots.<\/p>\n<p>\u00b7 Im \u00dcbrigen gilt <b>2G im Einzelhandel und 2Gplus in vielen weiteren Bereichen<\/b>, solange nicht die Kapazit\u00e4t deutlich auf maximal 70 Prozent gesenkt wird.<\/p>\n<p>Was den Schulbereich anbelangt, gilt in den n\u00e4chsten Wochen Folgendes:<\/p>\n<p>\u00b7 Es wird <b>keine \u00c4nderung beim Ferientermin<\/b> geben. Die Weihnachtsferien dauern vom 23.12.2021 bis zum 07.01.2022: Der letzte Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, der erste Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.<\/p>\n<p>\u00b7 Es wird jedoch eine <b>dreit\u00e4gige Aufhebung der Pr\u00e4senzpflicht geben \u2013 vom 20.12.2021 bis 22.12.2021<\/b>. Per formlosem Antrag bei der Schule k\u00f6nnen Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit f\u00fcr bis zu drei Tage vom Pr\u00e4senzunterricht befreien. Distanzlernen findet f\u00fcr diese Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler nicht statt.<\/p>\n<p>\u00b7 Vom 10.01.2022 bis 14.01.2022 gibt es eine <b>Sicherheitsphase mit f\u00fcnf Tests pro Woche<\/b> f\u00fcr alle, die nicht vollst\u00e4ndig geimpft oder genesen sind. F\u00fcr schulisches Personal gilt 3G. Die R\u00fcckkehr zum gewohnten Testregime (dreimal pro Woche) erfolgt dann zum 17.01.2022.<\/p>\n<p>\u00b7 Auch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, m\u00fcssen nach den Weihnachtsferien (also ab dem 10. Januar 2022) <b>mindestens eine medizinische Maske<\/b> tragen.<\/p>\n<p>Mit dieser Weihnachts- und Neujahrsruhe soll Zeit gewonnen werden f\u00fcr m\u00f6glichst viele Boosterimpfungen. Die Menschen sollen sicherer werden gegen die auch in Niedersachsen drohende st\u00e4rkere Verbreitung der Omikron-Variante.<\/p>\n<p>\u201eNach meiner tiefen \u00dcberzeugung,\u201c so Ministerpr\u00e4sident Stephan Weil, \u201em\u00fcssen wir auf Nummer sicher gehen so gut wir k\u00f6nnen und die Phase um Weihnachten und Neujahr herum gezielt nutzen, um die Ausbreitung von Infektionen einzud\u00e4mmen. Das haben wir im letzten Jahr gemacht und das sollten wir auch in diesem Jahr erneut tun. Gr\u00f6\u00dfere Feiern und andere Zusammenk\u00fcnfte bergen ein erhebliches Risiko der unkontrollierten Weitergabe des Virus. Und Omikron ist bereits unter uns und wird sich unweigerlich auch in Niedersachsen verbreiten. Wir haben jetzt die M\u00f6glichkeit, mit einer l\u00e4ngeren Auszeit ein Mehr an Sicherheit zu gewinnen \u2013 diese M\u00f6glichkeit werden wir zumindest in Niedersachsen ergreifen. Wir werden den Damm deutlich erh\u00f6hen, bevor das Wasser da ist.\u201c<\/p>\n<p>Begleitet werden soll die Weihnachtsruhe durch eine erneute Intensivierung der Impfkampagne. Trotz der Feiertage sollen an m\u00f6glichst vielen Stellen in Niedersachsen m\u00f6glichst viele Impfungen angeboten werden. Weil: \u201eWir haben keine Zeit zu verlieren. Ich bitte alle, die in der Lage sind, sich in irgendeiner Form am Impfen zu beteiligen, sich zur Verf\u00fcgung zu stellen. Auch private Initiativen sind herzlich willkommen.\u201c<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von den Sonderregelungen f\u00fcr die Zeit von 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 soll in Niedersachsen zuk\u00fcnftig \u2013 wie bereits mitgeteilt \u2013 Folgendes gelten:<\/p>\n<p>\u00b7 Der Zutritt zum <b>Einzelhandel ab Warnstufe 1 wird auf geimpfte und genesene Personen begrenzt<\/b>. Im Einzelhandel soll eine <b>medizinische Maske<\/b> getragen werden.<\/p>\n<p>Von der 2G-Vorgabe ausgenommen sind neben<\/p>\n<ul>\n<li>Wochenm\u00e4rkten und Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel,<\/li>\n<\/ul>\n<p>Betriebe und Einrichtungen des Einzelhandels mit folgenden G\u00fctern des t\u00e4glichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bev\u00f6lkerung:<\/p>\n<ul>\n<li>Lebensmitteln einschlie\u00dflich des Getr\u00e4nkehandels,<\/li>\n<li>medizinischen Produkten und Arzneimitteln einschlie\u00dflich der Produkte von Optiker- und H\u00f6rger\u00e4teakustikerbetrieben sowie des Orthop\u00e4dieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthop\u00e4dietechnik,<\/li>\n<li>Drogerie-, Sanit\u00e4tshaus- und Reformhausg\u00fctern,<\/li>\n<li>Babybedarfsg\u00fctern,<\/li>\n<li>Gartenmarktg\u00fctern,<\/li>\n<li>G\u00fctern des Brennstoff- und Heizstoffhandels einschlie\u00dflich der Tankstellen,<\/li>\n<li>G\u00fctern des Tierbedarfs- und Futtermittelhandels, des Blumenhandels einschlie\u00dflich der G\u00fcter des g\u00e4rtnerischen Facheinzelhandels,<\/li>\n<li>Zeitungen, Zeitschriften und B\u00fcchern,<\/li>\n<li>G\u00fctern des Brief- und Versandhandels,<\/li>\n<li>Fahrkarten f\u00fcr den Personenverkehr,<\/li>\n<li>G\u00fctern zur Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrr\u00e4dern und Elektronikger\u00e4ten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Zutrittsberechtigung der Kundinnen und Kunden ist vor Ort im Gesch\u00e4ft zu kontrollieren, kann jedoch auch dadurch sichergestellt werden, dass die Kundinnen und Kunden nach einer Kontrolle durch eine daf\u00fcr bestimmte Stelle eine unverwechselbare und nicht \u00fcbertragbare Kennzeichnung erhalten, die zum Zutritt berechtigen (B\u00e4ndchenl\u00f6sung).<\/p>\n<p>\u00b7 Private Zusammenk\u00fcnfte von (ausschlie\u00dflich Geimpften und Genesenen) sollen ab der Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen zuk\u00fcnftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen drau\u00dfen zul\u00e4ssig sein. (Zwischen Weihnachten und Neujahr werden diese Grenzen auf 25 Personen drinnen und 50 Personen drau\u00dfen reduziert.)<\/p>\n<p>\u00b7 Bei Veranstaltungen soll in Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen zuk\u00fcnftig drinnen wie drau\u00dfen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen.<\/p>\n<p>\u00b7 Die zul\u00e4ssigen Veranstaltungen sollen \u201ekleiner\u201c werden. In Warnstufe 1 und darunter d\u00fcrften \u2013 so wird vorgeschlagen werden \u2013 nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 drau\u00dfen stattfinden, allerdings ab 2.500 Personen drinnen beziehungsweise 5.000 Personen drau\u00dfen nur noch mit einer maximalen Auslastung von 30 Prozent. In Warnstufe 2 w\u00e4ren dann nur noch Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen zul\u00e4ssig und in Warnstufe 3 beziehungsweise Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.<\/p>\n<p>\u00b7 Ab der Warnstufe 3 und in regionalen Hotspots soll zuk\u00fcnftig auch drau\u00dfen die Vorgabe 2Gplus greifen.<\/p>\n<p>\u00b7 Generell sollen jedoch zwei Erleichterungen f\u00fcr die 2Gplus-Regel in die Corona-Verordnung aufgenommen werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Die eine Erleichterung betrifft die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie Menschen mit einer Durchbruchsinfektion nach vollst\u00e4ndiger Erst- und Zweitimpfung.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaberinnen und Inhaber von Gastronomiebetrieben sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die M\u00f6glichkeit haben, auf zus\u00e4tzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazit\u00e4ten genutzt werden. Dann w\u00fcrde in diesen Einrichtungen 2G statt 2Gplus gelten.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Hallensport soll die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt werden, bei einer Begrenzung auf 10 m2 pro sporttreibende Person ebenfalls auf Tests zu verzichten. Auch dort bliebe es dann bei 2G.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Auswirkungen des Beschlusses des OVG L\u00fcneburg, mit dem 2Gplus bei k\u00f6rpernahen Dienstleistungen au\u00dfer Vollzug gesetzt wurde, werden jetzt noch in die \u00dcberarbeitung der neuen Corona-Verordnung eingearbeitet. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Pr\u00fcfungen wird die \u00c4nderungsverordnung nun entgegen der bisherigen Ank\u00fcndigungen nicht heute, sondern erst am (morgigen) Samstag verk\u00fcndet und sie tritt nicht am Samstag, sondern erst am Sonntag, den 12. Dezember 2021, in Kraft.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Quelle: https:\/\/www.stk.niedersachsen.de\/startseite\/presseinformationen\/ausblick-auf-weihnachten-und-neujahr-206840.html) &nbsp; Ausblick auf Weihnachten und Neujahr Die Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz hat in der letzten Woche f\u00fcr ganz Deutschland den Schutz gegen die teilweise stark ansteigenden Coronainfektionen und gegen die drohende \u00dcberlastung des Gesundheitssystems einvernehmlich deutlich verst\u00e4rkt. Wesentliche Schutzma\u00dfnahmen wurden vorverlagert und ausgeweitet. 2G wurde bundesweit ausgeweitet, auch auf den Einzelhandel. 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