{"id":9615,"date":"2020-12-13T13:22:59","date_gmt":"2020-12-13T12:22:59","guid":{"rendered":"http:\/\/rt-europaallee.org\/wordpress\/?p=9615"},"modified":"2020-12-13T13:22:59","modified_gmt":"2020-12-13T12:22:59","slug":"beschluss-telefonkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-13-dezember-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/2020\/12\/beschluss-telefonkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-13-dezember-2020\/","title":{"rendered":"Beschluss: Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 13. Dezember 2020"},"content":{"rendered":"<h4>13.12.2020<br \/>\nQuelle:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/aktuelles\/pressemitteilungen\/telefonkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-13-dezember-2020-1827392\">https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/aktuelles\/pressemitteilungen\/telefonkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-13-dezember-2020-1827392<\/a><\/h4>\n<blockquote>\n<div class=\"bpa-header-text\">\n<h2 class=\"bpa-topline-title-wrapper \"><span class=\"bpa-title\"><span class=\"bpa-teaser-title-text\"><span class=\"bpa-teaser-title-text-inner\">Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 13. Dezember 2020<\/span><\/span><\/span><\/h2>\n<div class=\"bpa-short-text\">\n<p>Beschluss<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"bpa-header-share\">\n<div class=\"bpa-share bpa-popover-wrapper bpa-right bpa-popover-floating\">\n<ul class=\"bpa-share-list\">\n<li class=\"bpa-share-links-item \"><a class=\"bpa-link-small bpa-link-icon-before\" title=\"per E-Mail teilen, Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 13. 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Dezember 2020<\/span><\/a><\/li>\n<li class=\"bpa-share-links-item\"><\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"bpa-module bpa-module-supplement bpa-porcelain bpa-humming-bird\">\n<div class=\"bpa-container\">\n<div class=\"bpa-module-full-hero bpa-padded\">\n<header class=\"bpa-article-header\">\n<div class=\"bpa-article-header-inner\"><\/div>\n<ul class=\"bpa-collection-list\">\n<li class=\"bpa-collection-item\">Pressemitteilung 441<\/li>\n<li class=\"bpa-collection-item\"><span class=\"bpa-time\"><time datetime=\"2020-12-13T11:03:45Z\">Sonntag, 13. Dezember 2020<\/time><\/span><\/li>\n<li class=\"bpa-collection-item\"><span class=\"bpa-dash\">Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<\/header>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"bpa-container\">\n<div class=\"bpa-module-full bpa-article bpa-padded\">\n<div class=\"bpa-richtext\">\n<div class=\"bpa-richtext\">\n<p>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder fassen folgenden Beschluss: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Ma\u00dfnahmen beschlossen bzw. verl\u00e4ngert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzud\u00e4mmen und damit auch schwere Krankheitsverl\u00e4ufe und Todesf\u00e4lle zu verhindern. Damit sollte zudem eine \u00dcberlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenh\u00e4user und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter CoronaPatienten stark belastet.<\/p>\n<p>Es ist durch die Ma\u00dfnahmen gelungen, vor\u00fcbergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilit\u00e4t und den damit verbundenen zus\u00e4tzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl t\u00e4glicher Todesf\u00e4lle sind die Folge.<\/p>\n<p>Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Ma\u00dfnahmen zur Beschr\u00e4nkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheits\u00e4mtern wieder m\u00f6glich wird, Infektionsketten m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig identifizieren und unterbrechen zu k\u00f6nnen und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.<\/p>\n<p>Bund und L\u00e4nder danken der weit \u00fcberwiegenden Mehrheit der Bev\u00f6lkerung, die mit ihrem besonnenen und r\u00fccksichtsvollen Verhalten w\u00e4hrend der gesamten Zeit der Pandemie dazu beitr\u00e4gt, die Ausbreitung des Virus zu bek\u00e4mpfen. Dieser Gemeinsinn ist das h\u00f6chste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie. Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit gro\u00dfer Flexibilit\u00e4t und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Besch\u00e4ftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kr\u00e4fte daf\u00fcr sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gew\u00e4hrleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im n\u00e4chsten Jahr schrittweise die Pandemie \u00fcberwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder:<\/p>\n<p>1. Die bestehenden Beschl\u00fcsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder bleiben weiterhin g\u00fcltig. Wie bereits auf der regul\u00e4ren Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die L\u00e4nder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Ma\u00dfnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer\u00a0<strong>Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021<\/strong>\u00a0verl\u00e4ngern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.<\/p>\n<p>2.\u00a0<strong>Private Zusammenk\u00fcnfte<\/strong>\u00a0mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschr\u00e4nken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.<\/p>\n<p>3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die\u00a0<strong>Weihnachtstage<\/strong>\u00a0gemeinsam gefeiert werden k\u00f6nnen. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst \u00fcblich m\u00f6glich sein. In Abh\u00e4ngigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die L\u00e4nder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschr\u00e4nkungen- w\u00e4hrend dieser Zeit Treffen mit 4 \u00fcber den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuz\u00fcglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangeh\u00f6rigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausst\u00e4nde oder 5 Personen \u00fcber 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindr\u00fccklich an die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger appelliert, Kontakte in den f\u00fcnf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).<\/p>\n<p>4. Am\u00a0<strong>Silvestertag\u00a0<\/strong>und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Dar\u00fcber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumstr\u00e4chtigen Pl\u00e4tzen. Der Verkaufvon Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Z\u00fcnden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.<\/p>\n<p>5. Der\u00a0<strong>Einzelhandel\u00a0<\/strong>mit Ausnahme des Einzelhandels f\u00fcr Lebensmittel der Wochenm\u00e4rkte f\u00fcr Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getr\u00e4nkem\u00e4rkte, Reformh\u00e4user, Babyfachm\u00e4rkte der Apotheken, der Sanit\u00e4tsh\u00e4user, der Drogerien, der Optiker, der H\u00f6rger\u00e4teakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkst\u00e4tten, der Fahrradwerkst\u00e4tten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsm\u00e4rkte, Futtermittelm\u00e4rkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Gro\u00dfhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem t\u00e4glichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschr\u00e4nkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.<\/p>\n<p>6.\u00a0<strong>Dienstleistungsbetriebe im Bereich der K\u00f6rperpflege<\/strong>\u00a0wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und \u00e4hnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine k\u00f6rperliche N\u00e4he unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie\/Fu\u00dfpflege, bleiben weiter m\u00f6glich.<\/p>\n<p>7. Auch an den\u00a0<strong>Schulen\u00a0<\/strong>sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschr\u00e4nkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer m\u00f6glich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grunds\u00e4tzlich geschlossen oder die Pr\u00e4senzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. F\u00fcr Abschlussklassen k\u00f6nnen gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In\u00a0<strong>Kindertagesst\u00e4tten\u00a0<\/strong>wird analog verfahren. F\u00fcr Eltern werden zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeiten geschaffen, f\u00fcr die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.<\/p>\n<p>8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu pr\u00fcfen, ob die Betriebsst\u00e4tten entweder durch\u00a0<strong>Betriebsferien oder gro\u00dfz\u00fcgige Home-OfficeL\u00f6sungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021<\/strong>\u00a0geschlossen werden k\u00f6nnen, um bundesweit den Grundsatz \u201eWir bleiben zuhause\u201c umsetzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>9. Die Lieferung und Abholung mitnahmef\u00e4higer Speisen f\u00fcr den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter m\u00f6glich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der\u00a0<strong>Verzehr von alkoholischen Getr\u00e4nken im \u00f6ffentlichen Raum\u00a0<\/strong>wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verst\u00f6\u00dfe werden mit einem Bu\u00dfgeld belegt.<\/p>\n<p>10.\u00a0<strong>Gottesdienste\u00a0<\/strong>in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenk\u00fcnfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zul\u00e4ssig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenk\u00fcnften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazit\u00e4ten f\u00fchren k\u00f6nnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuf\u00fchren. In den kommenden Tagen werden dar\u00fcber hinaus Gespr\u00e4che innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften gef\u00fchrt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen f\u00fcr religi\u00f6se Zusammenk\u00fcnfte zu kommen.<\/p>\n<p>11. F\u00fcr\u00a0<strong>Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste<\/strong>\u00a0sind besondere Schutzma\u00dfnahmen zu treffen. Der Bund unterst\u00fctzt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die L\u00e4nder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche f\u00fcr das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelm\u00e4\u00dfigen Tests sind ebenso f\u00fcr das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erh\u00f6hter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests f\u00fcr die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.<\/p>\n<p>12. Bund und L\u00e4nder betonen erneut, dass \u00fcber die gemeinsamen Ma\u00dfnahmen hinaus gem\u00e4\u00df der\u00a0<strong>Hotspotstrategie<\/strong>\u00a0in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes<br \/>\nBeschr\u00e4nkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von \u00fcber 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Ma\u00dfnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Ma\u00dfnahmen nach \u00a7 28a Abs. 2 InfSchG sp\u00e4testens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschr\u00e4nkungen, wenn die Inzidenz von \u00fcber 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche \u00fcberschritten wird.<\/p>\n<p>13. Bund und L\u00e4nder appellieren eindringlich an alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen\u00a0<strong>Reisen\u00a0<\/strong>im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdr\u00fccklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausl\u00e4ndischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarant\u00e4nepflicht* f\u00fcr einen Zeitraum von 10 Tagen nach R\u00fcckkehr besteht. Eine Beendigung der Quarant\u00e4ne nur durch einen negativen Test m\u00f6glich, der fr\u00fchestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.<\/p>\n<p>14. Die Ma\u00dfnahmen f\u00fchren dazu, dass einige\u00a0<strong>Wirtschaftsbereiche\u00a0<\/strong>auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschr\u00e4nkungen ihres Gesch\u00e4ftsbetriebeshinnehmen m\u00fcssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbst\u00e4ndigen und selbst\u00e4ndigen Angeh\u00f6rigen der Freien Berufe auch weiterhin\u00a0<strong>finanziell unterst\u00fctzen<\/strong>. Daf\u00fcr steht die verbesserte \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III bereit, die Zusch\u00fcsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem h\u00f6heren monatlichen Zuschuss in H\u00f6he von maximal 500.000 Euro f\u00fcr die direkt und indirekt von den Schlie\u00dfungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Besch\u00e4ftigung zu sichern. F\u00fcr die von der Schlie\u00dfung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen \u00e4hnlich wie bei den au\u00dferordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schlie\u00dfungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsg\u00fctern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unb\u00fcrokratisch und schnell m\u00f6glich gemacht werden. Zu inventarisierende G\u00fcter k\u00f6nnen ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidit\u00e4t.<\/p>\n<p>15. F\u00fcr Gewerbemiet- und Pachtverh\u00e4ltnisse, die von staatlichen Covid-19 Ma\u00dfnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschr\u00e4nkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Ver\u00e4nderung der Gesch\u00e4ftsgrundlage darstellen k\u00f6nnen. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. P\u00e4chtern und Eigent\u00fcmern vereinfacht.<\/p>\n<p>16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung<strong>\u00a0am 5. Januar 2021 erneut beraten<\/strong>\u00a0und \u00fcber die Ma\u00dfnahmen ab 11. Januar 2021 beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Protokollerkl\u00e4rung:<br \/>\nDer Freistaat Th\u00fcringen und das Land Sachsen-Anhalt fordern den Bund auf, sp\u00e4testens zur Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020 verbindlich zu erkl\u00e4ren, dass der Bund die durch die Pandemie und Bettenverschiebungen wie Bettenfreihaltungen entstehenden Aufwendungen bzw. Mindereinnahmen der Krankenh\u00e4user finanziert (u.a. Freihaltepauschale). Ein weiteres Verz\u00f6gern des Bundes zu Lasten der lokalen Krankenh\u00e4user ist inakzeptabel.<\/p>\n<p>*Auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020 (Az. 13 B1770\/20.NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarant\u00e4neverpflichtung f\u00fcr Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, f\u00fcr Nordrhein-Westfalen au\u00dfer Vollzug gesetzt wurde.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>13.12.2020 Quelle:\u00a0https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/aktuelles\/pressemitteilungen\/telefonkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-13-dezember-2020-1827392 Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 13. Dezember 2020 Beschluss per E-Mail teilen, Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 13. Dezember 2020 per Facebook teilen, Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 13. Dezember 2020 Pressemitteilung 441 Sonntag, 13. &#8230; <a title=\"Beschluss: Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 13. Dezember 2020\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/rt-europaallee.de\/wordpress\/2020\/12\/beschluss-telefonkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-13-dezember-2020\/\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber Beschluss: Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 13. 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