Anlaufstelle – Kontakt in Krisen e.V.: ABSENKUNG DER ANGEMESSENEN HEIZKOSTEN BEI SGB II UND SGB XII

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ABSENKUNG DER ANGEMESSENEN HEIZKOSTEN BEI SGB II UND SGB XII
Seit dem 01.01.2025 gelten in Stadt und Landkreis Göttingen beim Bezug von Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung (SGB XII) neue „Angemessenheitsgrenzen“ bzgl. der maximalen Heizkosten. Der Rechenweg ist:
1. Ermittlung des für Sie zutreffenden Wertes aus u.a. Tabelle je nach Energieart (Gas, Öl, Fernwärme) und Gesamtfläche des Gebäudes(!) in dem Sie wohnen, also NICHT die Fläche der eigenen Wohnung. Die Gebäudefläche finden Sie in der Regel in Ihrer Jahres-Nebenkostenabrechnung oder in einer Mietbescheinigung vom Vermieter. Beispiel: Gebäudefläche 300m², Energieart Erdgas = maßgeblicher „Euro-Wert“ lt. Tabelle = 29,61 €
2. Ermittlung der „angemessenen Wohnungsgröße“ in Quadratmeter in Ihrem Fall.
Es gelten folgende Quadratmeter-Werte als angemessen:
1 Person (Single) = 50m²,
2 Personen (z.B. Paar oder Mutter mit 1 Kind) = 60m²,
3 Personen (z.B. Paar mit 1 Kind) = 75m²
Für JEDE WEITERE Person kommen 10m² hinzu.
Nehmen wir als Beispiel 1 Person (Single), also = 50m²
3. Nun multiplizieren Sie beide Werte miteinander:
29,61 x 50 = 1.480,50 EUR pro Jahr.
Dieses Ergebnis teilen Sie nun durch 12 Monate:
1.480,50 : 12 = 123,38
Die angemessenen Heizkosten liegen in diesem Beispielfall also bei 123,38 EUR pro Monat. Das sind rd. 17,00 EUR weniger als im Jahr 2024.
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