Pressemitteilungen Nachtfahrverbot für Mähroboter: Besserer Schutz für Igel und Kleintiere im Landkreis Göttingen

Mähroboter dürfen ab sofort im Gebiet des Landkreises Göttingen nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht betrieben werden. Die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern zum Schutz von Igeln und Kleintieren regelt.

Mähroboter können insbesondere bei Igeln gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen und stellen daher eine große Gefahrenquelle für sie dar. Igel sind deshalb so verletzungsgefährdet, weil sie in der Dämmerung und nachts nach Nahrung suchen und bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. In jüngster Vergangenheit kam es im Landkreis Göttingen vermehrt zu Funden verletzter Igel und Kleintiere.

Die Verbotszeiten orientieren sich an den Hauptaktivitätszeiten des Igels. Demnach dürfen Mähroboter ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang nicht mehr betrieben werden. Die Einschränkung gilt bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages. Tagsüber können Mähroboter uneingeschränkt benutzt werden.

Igelbestände nehmen ab

Hintergrund der Maßnahme ist die stetige Bestandsabnahme des Europäischen Igels. Igel zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Um den Rückgang der Igelbestände zu stoppen, sind Schutzmaßnahmen unerlässlich.

Die Einschränkung des Betriebs von Mährobotern im Gebiet des Landkreises Göttingen leistet somit nicht nur einen Beitrag zum Artenschutz, sondern trägt auch maßgeblich dazu bei, im Sinne des Tierschutzgesetzes, unnötige und erhebliche Schmerzen und Leiden von den Tieren fernzuhalten.

Mit dem Nachtfahrverbot für Mähroboter setzen wir im Landkreis Göttingen ein sichtbares Signal: „Arten- und Tierschutz beginnen vor der eigenen Haustür.“

Die die Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Gebiet des Landkreises Göttingen findet sich im aktuellen Amtsblatt Nr. 40.