
Alle Besucher*innen benötigen einen aktuellen negativen Corona-Test mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle, der beim Betreten des Krankenhauses vorgelegt werden muss.

Diese Testpflicht gilt auch für alle vollständig geimpfte, geboosterte oder genesene Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

1-1-1 Regel: Pro Patient*in – ein*e Besucher*in – für eine Stunde pro Tag

Besuchszeit: täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr

Letzter Einlass von Besucher*innen in der UMG um 17:30 Uhr.

Auf Intensivstationen mit COVID-19 Patient*innen ist kein Besuch möglich. Auch auf anderen Intensivstationen ist ein Besuch nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung möglich.

Folgende Ausnahmen gelten:
Der verpflichtende Testnachweis gilt nicht für die seelsorgerische Betreuung Sterbender, die palliativmedizinische Betreuung sowie für Eltern und Begleitpersonen bei Notfällen, in denen vorab kein Test eingeholt werden konnte, so z.B. bei Notfall-Aufnahmen von minderjährigen Patient*innen oder bei der Begleitung von nicht planbaren Geburten. In solchen Notfällen erfolgt vor Ort ein Antigen-Schnelltest, um sicherzustellen, dass keine mit COVID-infizierten Begleitpersonen Zutritt erhalten.