Auswärtiges Amt: Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

(Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit-204278#content_2)

Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

Stand – 05.01.2025
(Unverändert gültig seit: 20.12.2024)

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

In Syrien besteht auch für deutsche Staatsangehörige die Gefahr willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen.

Die Deutsche Botschaft Damaskus ist geschlossen. Deutschen Staatsangehörigen kann daher in Syrien keine konsularische Hilfe geleistet werden.

Sicherheitslage

Am 8. Dezember 2024 stürzten oppositionelle Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Seitdem kontrollieren die Gruppen weite Teile des Landes, wie die Gouvernements Idlib, Hama, Homs, Latakia, Tartus, Damaskus, As-Suweida und Dar‘a.

Einreise und Zoll

Siehe Sicherheit – Reisewarnung/Ausreiseaufforderung

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

Hinweis: Die Auswirkungen des Sturzes der Regierung von Präsident Bashar al-Assad auf die nachstehenden Regelungen sind aktuell nicht absehbar. Änderungen können jederzeit erfolgen.

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit – auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit – uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige geltenden Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen in Syrien (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Nach einem Beschluss des syrischen Kabinetts müssen syrische Staatsangehörige bei Einreise nach Syrien einen Betrag von 100 USD, umgetauscht zum Gegenwert des offiziellen syrischen Wechselkurses, zahlen.

Deutsche, männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, müssen auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden. Eine vorab eingeholte Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin stellt keinen verlässlichen Schutz vor Zwangsmaßnahmen dar; es sind vielerorts Fälle zwangsweiser Rekrutierung bekannt.