17.02.2025Schutz für Igel: Verbot für Mähroboter in der Nacht
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Göttingen hat ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Gebiet der Stadt Göttingen erlassen. Das Verbot soll kleineren Wildtieren und vor allem Igeln in ihrer Hauptaktivitätszeit besseren Schutz bieten.
Mähroboter stellen eine erhebliche Gefahr für Igel dar, die sich bei nahender Gefahr einrollen, anstatt zu flüchten. Da die technischen Schutzmechanismen der Geräte bislang nicht ausreichend sind, erleiden die Tiere zum Teil gravierende Schnittverletzungen. Der Aktivitätszeitraum des Igels beginnt bereits in der Dämmerung, sodass Mähroboter eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages nicht mehr fahren dürfen. Zur Tageszeit ist das Mähen der lautlos und autonom agierenden Roboter weiterhin zulässig.
Die Bestände des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) sind seit Jahren rückläufig, sodass er 2020 in Deutschland erstmals auf die Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Tierarten gesetzt wurde. Der Igel ist ein Kulturfolger, der im Siedlungsbereich wichtige Refugien außerhalb der intensiven Landwirtschaft im ländlichen Raum findet. In städtischen Gärten und Parkanlagen findet er vermeintlich sichere Ruheplätze und ein reichhaltiges Nahrungsangebot. Städte und Gemeinden tragen daher eine besondere Verantwortung für den Schutz von Igeln in diesen Ersatzlebensräumen.
Die Einschränkung des Betriebs von Mährobotern stellt einen effektiven Beitrag zum Artenschutz dar, von dem auch andere nachtaktive Tierarten, wie Mäuse oder Kröten, profitieren.
Die Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Gebiet der Stadt Göttingen ist im Amtsblatt 03/2025 zu finden.
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