Erfolg zu Jahresbeginn: Kindeswohl bricht Fristerfordernis im Dublinverfahren
(Quelle: https://b-umf.de/p/erfolg-zu-jahresbeginn-kindeswohl-bricht-fristerfordernis-im-dublinverfahren/?fbclid=IwAR241GsrQdw3qh0xSR2ULDzM_qbIW3tXyDQUqZga8NhpyQ_wadqYk025PUA) 10.01.2019 Ein wichtiger Erfolg zu Jahresbeginn: Das VG Münster hat entschieden, dass das Kindeswohl über dem Fristerfordernis im Dublin-Verfahren steht. Die Entscheidung ist eine Ermutigung für alle engagierten Vormünder/innen und Betreuer/innen im Dublin Verfahren das Wohl der Kinder und Jugendlichen immer wieder in den Vordergrund zu stellen. In dem behandelten Fall lehnte … Weiterlesen