Stadt Göttingen: Böllerverbot in der Göttinger Innenstadt

(Quelle: https://www.goettingen.de/portal/meldungen/boellerverbot-in-der-goettinger-innenstadt-900003580-25480.html?rubrik=900000003)

18.12.2024

Böllerverbot in der Göttinger Innenstadt

Zum Schutz von Menschen und Gebäuden gilt zur Jahreswende 2024/2025 in der gesamten Göttinger Innenstadt wieder ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall einschließlich des Albani-Parkplatzes darf am Dienstag, 31. Dezember 2024, und am Mittwoch, 1. Januar 2025 kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten.