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GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingenist
teilt ein COVID-19-Update.
Antragstellung für Überbrückungshilfe III jetzt möglich
Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021
Investitionen in Digitalisierung werden bei den Fixkosten berücksichtigt
Geänderte Voraussetzungen für besonders betroffene Branchen (Einzelhandel, Reisebranche, Pyrotechnikindustrie)
Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Der Fixkostenzuschuss maximal pro Monat wird von 200.000 € auf bis zu 1,5 Mio. € Überbrückungshilfe pro Monat erhöht. Abschlagszahlungen werde in einer Höhe von bis zu 100.000 € gezahlt.
Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats, typischerweise im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019:Bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet,
bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet und
bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
Beträgt der Umsatzrückgang weniger als 30 Prozent erfolgt keine Erstattung.
Alle Infos auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, am GWG-Unternehmertelefon 0551/547 43-24 oder -21 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) sowie unter https://bit.ly/3rTzjPO.